Brandschutzeinrichtungen
Unter Brandschutzeinrichtungen versteht man jede mögliche Einrichtung bzw. jedes Hilfsmittel, das für einen effektiven Brandschutz nötig ist.
Brandschutzeinrichtungen können sowohl Teil des abwehrenden Brandschutzes als auch des vorbeugenden Brandschutzes sein. Zu Brandschutzeinrichtungen können zum einen ganze Anlagen und Systeme gezählt werden, die einen Brand verhindern bzw. eindämmen und löschen sollen.
So zählen zu den Brandschutzeinrichtungen z.B.
- Blitzschutzsysteme
- Alarmierungsanlagen
- Lüftungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Anlagen, die direkt zur Brandbekämpfung eingesetzt werden
Zum anderen werden aber auch ganz alltägliche und einfache Mittel als Brandschutzeinrichtung bezeichnet, wie z.B.
- Rauchwarnmelder
- Feuerlöscher
- Feuerleitern
- Brandschutzklappen
- Brandschutzglas
- Brand- und Feuerschutztüren
- Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung
Beispiele für Anlagen als Brandschutzeinrichtung
Als erstes Beispiel für Anlagen, die als Brandschutzeinrichtung dienen, sind hier Alarmierungsanlagen zu nennen. Sie sollen Personen im Gefahrenfall durch akustische und/oder optische Signale alarmieren oder vor einer Gefahr warnen und zum Verlassen eines gefährdeten Bereichs oder zur Durchführung besonderer Tätigkeiten (z.B. zur Brandbekämpfung) auffordern. Alarmierungsanlagen findet man auch in automatischen Feuerlöschanlagen wie in Sprinkler-, Sprühwasser-, Gas- oder Pulverlöschanlagen.
Als zweites Beispiel können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) genannt werden. Sie lassen sich durch ihre automatisch oder manuell zu öffnenden Abzugsöffnungen charakterisieren. Der im Brandfall entstehende Rauch, der durch die Thermik nach oben steigt, kann durch den Einsatz einer RWA-Anlage über Wand- oder Dachöffnungen ins Freie transportiert werden. Dabei wird zwischen maschinellen und natürlichen Anlagen unterschieden. Beide Anlagen verbindet die Eigenschaft, dass sie die abgeleiteten Gase durch frisch zugeführte Luft ersetzen.