11.11.2019

Brandschutz im Lager: So erkennen Sie versteckte Brandgefahren

Brandgefahren können vor allem im Lager- und Logistikbereich an vielen Stellen lauern. Doch nicht immer sind sie schnell erkennbar. Machen Sie sich deshalb systematisch auf die Suche, um auch versteckte Brandgefahren so weit wie nur irgend möglich auszuschalten. Unsere Tipps unterstützen Sie dabei.

Brennende Paletten

Wo Organisationsmängel buchstäblich brandgefährlich werden können

In den Lagerbereichen eines Unternehmens herrscht generell erhöhte Brandgefahr: Paletten, Verpackungs- und  Dämmmaterialien können sich entzünden, an den Regalen entlang kann sich das Feuer sehr schnell nach oben arbeiten. Dazu kommt oft eine erschwerte Brandbekämpfung innerhalb der eng gestellten Regale, so dass aus einer überschaubaren Brandstelle schnell ein Großbrand werden kann. Der vorbeugenden Brandvermeidung kommt deshalb im Lagerbereich eine besonders wichtige Rolle zu.

Nicht nur das Lager selbst muss ständig im Blick sein

Denn natürlich unterliegen auch die innerbetrieblichen Transportstrecken erhöhter Brandgefahr. So muss z. B. auch der Versand (Eingangsrampe und beladene Fahrzeuge, gestapeltes Verpackungsmaterial bzw. Verpackungsreste) unter Beobachtung gehalten werden.

Die Eingangsrampe und die umliegenden Lagerbereiche stellen eine weitere wesentliche Gefahrenquelle dar, weil hier häufig eingegangene Rohmaterialien und Halbfertigerzeugnisse abgestellt werden und oft niemand auf die dadurch entstehende Brandgefährdung achtet.

Auch bei den organisatorisch mit dem Lager verbundenen Räumlichkeiten handelt es sich um feuergefährdete Räume, in denen das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer und offenem Licht verboten sind. Entsprechende Verbotsschilder sind an den Eingängen und in den Räumen anzubringen (ASR A1.3).

Warum jede Zwischenlagerung besonders heikel ist

Auch wenn grundsätzlich fast jedem Mitarbeiter klar ist, dass Fluchtwege und Angriffswege der Feuerwehr frei gehalten werden müssen, kommt es im täglichen Betrieb doch immer wieder zu Zwischenlagerungen, die Treppenräume und Flure verengen oder sogar ganz versperren. Wenn es hier immer wieder Probleme gibt, hilft häufig das Anbringen von Hinweistafeln („Flucht- und Rettungsweg – unbedingt frei halten!“) sowie ergänzend ein Plan mit dem Verlauf von Flucht- und Rettungswegen inklusive der Notausgänge (gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3). Dies schafft unter Umständen das nötige Problembewusstsein bei den Lagermitarbeitern während ihrer täglichen Arbeit.

Vorsicht: ungenehmigte Reparaturarbeiten!

Engagierte Mitarbeiter fackeln manchmal nicht lange, wenn es etwas zu reparieren gibt: Es wird geschliffen, geflext und geschweißt, ohne weiter über Brandrisiken nachzudenken. Führen Sie hier einen Erlaubnisschein ein, der dazu berechtigt, Schweiß- und Schleifgeräte zu benutzen bzw. Tätigkeiten durchzuführen, die Brandgefahren beinhalten. Der Erlaubnisschein sollte eine Checkliste mit vorbereitenden Maßnahmen enthalten (Entfernung bzw. Verdeckung brandgefährdeter Materialien, Schließen von Öffnungen in andere Räume, Bereitstellung von Löschgeräten etc.).

Und noch eine Gefahr: Gelegenheit macht Brandstiftung

Bei den meisten Brandstiftungen – ob spontan, zufällig oder gezielt gegen Ihr Unternehmen ausgeführt – werden vor Ort gefundene Materialien genutzt: Müllbehälter mit Papier, herumliegende Abfälle und Kartonagen, trockene organische Stoffe oder gar im Außenbereich gelagerte brennbare Materialien. Die Abläufe müssen deshalb so organisiert werden, dass diese Materialien auch durch Würfe von außen nicht mehr erreicht werden können, indem sie in geschützte Bereiche verbracht werden.

Wichtiger Hinweis: Dokumentieren Sie während Ihrer Betriebsbegehung Gefahrensituationen und Gefahrenstellen mit Zeitangabe und ggf. mit einem Foto. Dadurch kann der Bereichsverantwortliche die Arbeitssituation am besten nachvollziehen und wirksame organisatorische Gegenmaßnahmen einleiten.

Autor*in: Markus Horn