05.03.2021

Brandschutz im Betrieb: Vorbeugen und Leben retten

Brände entstehen in der Regel nicht von selbst, oft steckt menschliches Versagen dahinter. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass viele Brände verhindert werden könnten, wenn überall stets die größtmögliche menschliche Sorgfalt walten würde. Dieser Gedanke ist jedoch illusorisch, weil es in der Natur des Menschen liegt, Fehler zu machen. Dieses Fehlerrisiko zu minimieren, ist ein wesentliches Ziel des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb.

Rauchmelder

1. Brandschutz im Betrieb ist absolut notwendig

Eine beeindruckende und passende Antwort auf die Frage, warum vorbeugender Brandschutz im Betrieb von existenzieller Bedeutung ist, lieferte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Rahmen einer Urteilsbegründung:

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden kein Brand ausbricht beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss (OVG Münster, Urteil vom 11.12.1987, Az.: 10A 363/86).

Den Berufsgenossenschaften werden jährlich rund 3.500 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Die Hauptursachen für Brände in den Betrieben sind:

  • unsachgemäßer Umgang mit Einrichtungen und Stoffen,
  • fehlende oder mangelhafte Unterweisung der Beschäftigten und
  • mangelndes Gefahrenbewusstsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen

Der vorbeugende Brandschutz verfolgt das Ziel, Maßnahmen zu ergreifen, die derartige Versäumnisse verhindern.

2. Pauschale Brandschutzkonzepte gibt es nicht

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die betriebliche Sicherheit ist der Arbeitgeber verantwortlich. Teil dieser Verantwortung ist es,

zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb zu treffen. Denn vorbeugende Maßnahmen – Brandschutzmaßnahmen – können der Brandgefahr wirksam begegnen.

Vorbeugender Brandschutz soll

  • verhindern, dass Brände entstehen und Feuer und Rauch sich ausbreiten,
  • dafür sorgen, dass Brände möglichst bereits im Entstehen erkannt und bekämpft werden,
  • Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abwenden sowie Betriebsunterbrechungen verhindern bzw. zeitlich minimieren.

Hinweis

Beachten Sie, dass es keine Pauschallösung geben kann. Die Betriebe unterscheiden sich so stark in ihrer
Branchenzugehörigkeit, Größe, Struktur und den betrieblichen Gegebenheiten, dass niemand ein allgemein gültiges Muster für die jeweils erforderlichen Brandschutzmaßnahmen aufstellen kann.

3. Diese Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist unabdingbare Voraussetzung für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Letzterer umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerte, d. h. insbesondere die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Welche Elemente gehören hingegen zum vorbeugenden Brandschutz?

3.1 Baulicher Brandschutz im Betrieb

Zum baulichen Brandschutz zählen:

Wenn Sie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne aushängen müssen, können Sie diese ganz einfach und ohne externe Kosten selbst erstellen: mit der Software Feuerwehr- Flucht- und Rettungspläne. Das Programm führt Sie in nur 3 Schritten und ohne fremde Hilfe durch das Thema.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen des baulichen Brandschutzes hängt entscheidend ab von

  • der Anordnung der räumlichen bzw. baulichen Trennung,
  • der Feuerwiderstandsfähigkeit baulicher Trennungen und der Tragwerke sowie
  • dem Brandverhalten der hierbei verwendeten Baustoffe.

3.2 Technischer Brandschutz im Betrieb

Wer sich mit dem technischen Brandschutz beschäftigt, beschäftigt sich mit

  • Maßnahmen zur Branderkennung und Brandmeldung,
  • der Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug (RWA),
  • dem Bereithalten von Einrichtungen zur Brandbekämpfung, z. B. Feuerlöscher, Löschdecken, Wandhydranten, Notduschen.

Je früher ein Brand entdeckt und gemeldet wird, desto wirkungsvoller kann er bekämpft werden und umso weniger Schaden richtet er an. Um auf die erforderliche Brandsicherheit hinzuwirken und um den baulichen Brandschutz zu ergänzen, stehen manuelle und automatische Brandschutzanlagen sowie Brandbekämpfungseinrichtungen zur Verfügung. Die Brandschutzanlagen sollten nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und geprüft werden.

3.3 Organisatorischer Brandschutz im Betrieb

Wichtig für den organisatorischen Brandschutz sind:

  • Brandschutzbeauftragter,
  • Brandschutzkonzept sowie Alarmplan,
  • Unterweisung der Beschäftigten, Brandschutzübungen,
  • Brandschutzordnung.

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Der organisatorische Brandschutz zielt darauf,

  • die Gefahr der Brandentstehung zu minimieren,
  • die Brände frühzeitig zu melden und zu bekämpfen,
  • gefährdete Personen zu retten,
  • Brände auf einen möglichst kleinen Raum zu begrenzen sowie
  • Folgeschäden und mögliche Betriebsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten.

Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind nur wirksam, wenn sie im Betriebsalltag gelebt und von allen Betriebsangehörigen einschließlich der Betriebsleitung und Personen von Fremdfirmen beachtet werden.

4. Brandprävention als Gemeinschaftsaufgabe

Brandschutz im Betrieb geht alle Betriebsangehörigen etwas an. Als Arbeitsschützer kommen Ihnen gemeinsam mit dem Arbeitgeber vor allem die folgenden Aufgaben zu:

  • die zur Verhinderung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen,
  • die zur Brandbekämpfung erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten üben zu lassen sowie
  • die Kolleginnen und Kollegen auf die mit ihrer Beschäftigung verbundenen Brandgefahren hinzuweisen und sie in der Vermeidung und Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen.

Existiert in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, so sollten Sie diesen in Ihre Überlegungen, Planungen und Maßnahmen den vorbeugenden Brandschutz betreffend mit einbeziehen, weil das Arbeitnehmergremium hier ein Mitbestimmungsrecht hat.

Hinweis

Beim vorbeugenden Brandschutz sollten alle Beteiligten möglichst eng miteinander kooperieren. Koordinieren Sie in Ihrer Funktion als Arbeitsschützer deshalb die Zusammenarbeit und sorgen Sie dafür, dass Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte Ihren Arbeitgeber und (falls vorhanden) das Betriebsratsgremium beraten und unterstützen. Holen Sie außerdem die Belegschaft mit ins Boot und weisen Sie immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, dass jeder einzelne Beschäftigte den Weisungen zur Brandprävention Folge leistet und sämtliche Maßnahmen unterstützt, die der Verhinderung von Bränden und Explosionen dienen.

5. Betriebsbegehungen: So kontrollieren Sie den Brandschutz

Betriebsbegehungen sind ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes, weil sie der Kontrolle der
Brandschutzmaßnahmen auf Basis der Risikobeurteilung dienen. Initiieren Sie deshalb regelmäßig Betriebsbegehungen mindestens alle zwei Jahre. Dabei sollten sämtliche zum Betrieb gehörenden Gebäude und
Gebäudeteile sowie Anlagen und Einrichtungen besichtigt werden.

Ziel der Betriebsbegehung ist es, Schwachstellen zu entdecken und Ansammlungen brennbarer oder explosionsgefährlicher Stoffe außerhalb der dafür bestimmten Lager und Behältnisse ausfindig zu machen. An einer solchen Brandschutz-Betriebsbegehung sollten möglichst alle für den Brandschutz im jeweiligen Bereich unmittelbar oder mittelbar zuständigen Personen teilnehmen, also:

  • Arbeitgeber,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Brandschutzbeauftragte,
  • Meister/Abteilungsleiter,
  • Mitglied des Betriebsrats,
  • Vertreter der Feuerwehr und
  • Vertreter des zuständigen Schornsteinfegers.

Die entdeckten und dokumentierten Mängel gilt es unverzüglich zu beseitigen.

6. Ausführliche Unterweisung der Beschäftigten ist das A und O

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über
die Maßnahmen zu ihrer Abwendung in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, zu unterweisen. Die Unterweisung muss zwingend Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Brandfall einschließen.

Die Unterweisung muss zum Arbeitsplatz, dem Arbeitsumfang und dem Verständnis der Beschäftigten passen. Nur dann kann sie jeder Einzelne verstehen und aufnehmen. In der betrieblichen Praxis beobachtet man leider häufig, dass amtliche Texte zum Thmea einfach am Schwarzen Brett ausgehängt sind. Das allein reicht jedoch nicht aus.

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Autor*in: WEKA Redaktion