Brandschutz im Alten- und Pflegeheim
Wenn viele Schutz-, Hilfe- oder Pflegebedürftige anwesend sind, haben die Betreiber eine große Verantwortung. Aber Brandschutz im Pflege- und Altenheim ist leichter gesagt als getan. Die ASR A2.2 und der gesunde Menschenverstand halten hier jedoch viele sinnvolle Ratschläge parat. Welche? Das lesen Sie in diesem Beitrag.
Herausforderungen für den Brandschutz im Pflege- und Altenheim
Folgende Rahmenbedingungen erschweren den Brandschutz im Pflege- und Altenheim:
Körperliche und geistige Einschränkungen
Alte oder demente Personen können im Brandfall falsch, nicht oder unsinnig reagieren und das gilt es, für den Brandschutz im Pflege- und Seniorenheim zu wissen und zu berücksichtigen. In Pflegeheimen kommt hinzu, dass sich die dort lebenden Personen meist nicht mehr selbstständig bewegen können und hier mehr Menschen auf weniger Raum leben, d.h., viele hilflose Menschen konzentrieren sich auf wenig Fläche.
Evakuierung im Brandfall schwer möglich
Im Brandfall gilt: Entstehungsbrände in Pflege- und Seniorenheimen rasch melden, um sie dann umgehend zu löschen. Das ist das Ziel, denn eine zügige Flucht aller Personen im Gefahrenbereich wird nicht oder nicht komplett möglich sein. Somit steht im Vordergrund, dass sich Feuer und Rauch nicht schnell ausbreiten können oder, noch besser, sich stoppen lassen, wie z.B. durch konventionelle Raumtüren, Rauchschutztüren oder gar Brandschutztüren.
Zahlen und Fakten zum Brandgeschehen in Altenheimen
Folgendes lässt sich über das Brandgeschehen in Altenheimen sagen:
- 70 % der Brandopfer werden im Schlaf überrascht, d.h., die meisten Brände brechen zwischen 18 und 24 Uhr aus.
- Fast alle Brände beginnen in den Zimmern der Bewohner.
- Es gibt jährlich ca. 120 Brände (davon werden jedoch nur ca. 50 % gemeldet) mit ca. 20 Toten (ca. 5 % der Gesamtbrandtoten in Deutschland) in deutschen Altenheimen und Pflegeabteilungen – somit sterben prozentual in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr Menschen durch einen Brand als außerhalb dieser Einrichtungen.
Was bringen nun solche absoluten Zahlen, wenn Sie konkret den Brandschutz in einem Altenheim und in Pflegeabteilungen verbessern wollen? Dazu müssen Sie einerseits die Gesetzgebung kennen und sich andererseits die Brandursachen ansehen.
Alten- und Pflegeheime sind ungeregelte Sonderbauten
Baugesetzlich gelten Alten- und Pflegeheime als ungeregelte Sonderbauten. Das Wort „ungeregelt“ bedeutet, dass es keine konkreten erhöhten
- baulichen,
- anlagentechnischen oder
- organisatorischen Vorgaben
für diese Art der Gebäudenutzung gibt.
Brandursachen in Altenheimen
Die primären Brandursachen in Altenheimen sind:
- Selbstentzündung von/in Elektrogeräten (TV-Geräte, Kaffeemaschinen mit Heizplatte)
- Betreiben von sehr alten Gerätschaften
- defekte Elektrogeräte
- verstellte oder verstaubte Luftaustrittsöffnungen von wärmeabgebenden Elektrogeräten
- fahrlässiges und grob fahrlässiges Verhalten
- Heizlüfter, Heizdecken für Betten
- Rauchen in Verbindung mit Einschlafen im Bett oder fahrlässiger Entsorgung der heißen Glut
- Wärmestrahler in Badezimmern (auf denen Handtücher zum Trocknen abgelegt werden)
- Verwendung von Sauerstoffgeräten in Verbindung mit offenem Feuer (Rauchen)
- vorsätzliche Brandstiftung (sowohl von boshaften oder verwirrten Bewohnern/Bewohnerinnen als auch von externen Personen)
Da nachts deutlich mehr als 50 % aller Brände in Altenheimen ausbrechen, gibt es nachts auch überdurchschnittlich viele Tote. Denn wenn die Menschen schlafen, dauert die Rettung länger: Die Menschen müssen erst wach werden, können sich nicht zügig anziehen und womöglich auch nicht selbst fortbewegen.
Brandursachen in Pflegeheimen
Im Bereich der Pflege brechen nachts deutlich weniger Brände aus. Grund ist, dass es dort kaum private Gegenstände gibt, es wird hier nicht geraucht und die elektrischen Geräte sind nicht veraltet und werden regelmäßig geprüft.
Verbote sind sinnvolle Präventionsmaßnahmen
Dennoch gilt sowohl in Alten- als auch in Pflegeheimen: Rauchverbote, das Entfernen von Kerzen und ein Verbot privater Elektrogeräte, die als besonders brandgefährlich einzustufen sind (Toaster, Heizlüfter, Mikrowellen, Herdplatten u.a.m.), helfen gerade hier dabei, Brände zu verhindern.
Überblick über Maßnahmen für den Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen
Im Brandschutz für das Pflege- und Altenheim ist es wie bei allen Unternehmensarten: Es gibt nicht eine einzige brandschutztechnische Maßnahme, die richtig und wichtig und damit zielführend ist – vielmehr sorgt eine sinnvolle und intelligente Kombination mehrerer Maßnahmen für den optimalen Schutz.
Sprinkleranlagen sind in Alten- und Pflegeabteilungen eher nicht zu empfehlen, denn sie würden erst dann auslösen, wenn die im Raum befindliche (schlafende) Person bereits tot wäre. Deutlich wirtschaftlichere und sinnvollere Methoden für den Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen sind:
- technische Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. Rauchmelder, die im Haus an eine ständig besetzte Stelle melden
- bauliche Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. zwei baulich vorhandene Fluchtwege
- organisatorische Brandschutzmaßnahmen wie freie Fluchtwege, gut ausgebildetes und zahlenmäßig ausreichendes Personal
Brandschutzbeauftragte im Pflege- und Altenheim
Pflege- und Seniorenheime müssen befähigte Brandschutzbeauftragte beschäftigen, die sich in den wesentlichen präventiven und kurativen Brandschutzthemen gut auskennen. Sie müssen Situationen werten können und gesetzliche wie behördliche Forderungen kennen, um sie mit den tatsächlichen Gegebenheiten abgleichen zu können.
Tägliche Begehungen, Schulungen, Kontrollen und das Einleiten von Wartungsarbeiten für Feuerlöscher, die Brandmeldeanlage, Entrauchungsauslösungen und Brandschutztüren sind wesentlich für die Sicherheit aller in den Gebäuden.
Nicht weniger als 26 Aufgaben sieht die DGUV Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte vor – da sind mutige Autodidakten gefragt und keine passiven Wegseher!
Guter Brandschutz im Pflege- und Altenheim erfordert eine gute Personaldecke
Die ASR A2.2 fordert, dass möglicherweise gefährdeten Personen oder deren Betreuer ohne zeitliche Verzögerung vor einem Brand gewarnt werden. Das geht eigentlich nur, wenn auch nachts eine ständig besetzte Stelle aufpasst (möglichst je Ebene und nicht nur je Gebäude) und in den Aufenthaltsräumen Rauchmelder angebracht sind, die Meldung machen. Eine Alarmweiterleitung auf andere Ebenen oder zugehörige Gebäude ergibt immer dann Sinn, wenn sich dort Personal aufhält.
Brände durch Rauchmelder früh erkennen
Da Alten- und Pflegeheime ständig von betreuendem Personal besetzt sind, kann eine unterwiesene Person im Fall einer Brandmeldung zügig in den Bereich gehen, aus dem der Alarm gemeldet wird.
In gut ausgestatteten Heimen gibt es deshalb auch keine simplen batteriebetriebenen Heimrauchmelder, sondern Rauchmelder mit professionellen Brandmeldeanlagen, die in der ständig besetzten Zentrale und zeitgleich auch bei der zuständigen Feuerwehr melden.
Unterweisungen sind im Alten- und Pflegeheim immens wichtig
Problematisch ist es nach wie vor, dass bei vielen beginnenden Bränden zunächst das anwesende Personal versucht, diese zu löschen. Erst wenn dies nicht erfolgreich ist oder Rauchtote entdeckt werden, werden Polizei und Feuerwehr gerufen. Somit werden wertvolle, lebensrettende Minuten vergeudet.
Durch gezielte Schulungen, konkrete Arbeitsanweisungen und eine offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Medien kann diesem Fehlverhalten entgegengewirkt werden.
Handfeuerlöscher im Pflege- und Seniorenheim
Handfeuerlöscher und Wandhydranten sind in Pflege- und Seniorenheimen ausschließlich für die Angestellten, nicht für die alten Menschen gedacht. Somit empfiehlt es sich, ausreichend viele vor Ort zu haben und diese möglichst an den Eingangsbereichen zu kritischen Räumen zu platzieren.
Sinnvolle Löschmittel für Handfeuerlöscher in Pflege- und Seniorenheimen
Wasser oder Schaum sind die beiden Löschmittel, die man in Feuerlöschern bereitstellen sollte – also weder ein Löschgas wie CO2 noch ABC-Pulver. Und Fettbrandlöschmittel kommen lediglich in der Küche zum Einsatz (dort sind dann Wasser, CO2 und Schaum ebenso tabu wie Löschdecken!). Nur für die Technikbereiche sollten CO2-Löscher eingesetzt werden.
Das stark reizende und lungengängige ABC-Pulverlöschmittel würde im Brandfall zusätzlich zum Brandrauch Menschenleben gefährden – ein Risiko, das bei Wasser oder Schaum nicht vorkommt.
Diese Anforderungen stellt die ASR A2.2 an Handfeuerlöscher
Die nachfolgenden Punkte sind weitere Forderungen aus der ASR A2.2 hinsichtlich der Handfeuerlöscher:
- Handfeuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sein – möglichst in den Eingangsbereichen (bei Löschversuchen sollte man das Feuer vor sich und den Fluchtweg hinter sich haben).
- Alle Feuerlöscher müssen ausgeschildert und mit nachleuchtenden Piktogrammen versehen sein.
- Die Entfernung zu einem Handfeuerlöscher sollte von jedem Standort aus maximal 20 m betragen.
- Der Handfeuerlöscher sollte so angebracht sein, dass die Griffhöhe nicht unter 0,8 m und nicht über 1,2 m liegt.
- Die Standorte der Handfeuerlöscher müssen in den Fluchtwegplänen eingetragen sein.
- Bei einem Brand sollten zwei Handfeuerlöscher gleichzeitig (von zwei Personen!) eingesetzt werden und nicht hintereinander – dann nämlich ist die Löscheffektivität deutlich höher.
- Brandgefährliche Räume mit vielen Personen sollten ggf. mit zusätzlichen Feuerlöscheinrichtungen wie fahrbaren Löschern mit 30 kg und mehr Löschmittel ausgestattet sein.
- Die Installation von flächendeckenden Wandhydranten sollte geprüft werden.
Anzahl der Brandschutzhelfer im Pflege- und Altenheim
Die ASR A2.2 fordert weiter, dass mindestens 5 % der Belegschaft (nicht der anwesenden, zu betreuenden Personen!) als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Diese müssen theoretisch und auch praktisch am Handfeuerlöscher geschult sein, sodass dieses Personal über deutlich mehr brandschutztechnisches Grundlagenwissen verfügt.
Ein Rechenbeispiel zu Brandschutzhelfern in Pflege- und Altenheimen:
Stellen Sie sich ein Pflege- und Seniorenheim mit 400 zu betreuenden Personen auf fünf Ebenen vor, in dem es 100 angestellte Mitarbeiter gibt. Wären 5 % davon Brandschutzhelfer, würde das heißen, dass nur fünf Personen fit sind für die Vermeidung und Löschung von Entstehungsbränden. Nun sind diese Brandschutzhelfer aber auf fünf Ebenen verteilt und es kann theoretisch sein, dass im Brandfall eine Person krank ist, die zweite Person gekündigt hat, zwei weitere Brandschutzhelfer im Urlaub sind und die fünfte Person auf einer Weiterbildung. Dann wäre im Ernstfall kein einziger Brandschutzhelfer vor Ort und die hilfebedürftigen Menschen sich selbst überlassen.
Auch wenn das Beispiel konstruiert ist – es soll zum Ausdruck bringen, dass es sinnvoll ist, 50 % der Belegschaft oder mehr in Pflege- und Seniorenheimen zu schulen. Selbst wenn Sie 100 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden, ist dies nicht übertrieben, denn Behörden schätzen die Pflegebranche berechtigterweise als kritisch in Bezug auf die Brandgefährdung ein und fordern hier demzufolge mehr Sicherheit und Schutz von den Verantwortlichen.
Die Rauchschutztür im Pflege- und Seniorenheim
Neuere Häuser verfügen über Brand- und Rauchschutztüren, die elektrisch geöffnet oder mit Elektromagneten aufgehalten werden können und sich mit Rauchmeldern ansteuern lassen. Damit ist ein Aufkeilen nicht mehr nötig und im Brandfall würde nur ein kleiner Bereich verrauchen, nicht der gesamte Treppenraum.
Brandlasten und Fluchtwege
Alten- und Pflegeheime bestehen heute immer aus nicht brennbaren Dämmmaterialien und einer flächendeckenden Brandüberwachung für alle Bereiche. Die Flure sind weitgehend brandlastfrei und die Zugangstüren massiv und dicht bzw. rauchdicht. Darüber hinaus verfügen moderne Häuser in der Regel über mindestens zwei, meistens sogar drei und mehr Treppenräume, d.h., der zweite Fluchtweg ist in allen Wohn- und Aufenthaltsbereichen baulich gegeben.
In einem normalen Wohnbereich sind durch Möbel, Kleidung und Polster so viele Brandlasten vorhanden, dass sich ein Feuer zügig ausbreiten kann – wer den Bereich nicht sofort verlässt, wird nach wenigen Atemzügen ohnmächtig, dann bewusstlos und schließlich tot sein. Auch wenn dort Rauchen oder Kerzenlicht akzeptiert sind, muss dennoch sichergestellt sein, dass durch einen Brand eben keine weiteren hilflosen Menschen betroffen sind, die unschuldige Opfer wären.
Fazit zum Brandschutz im Pflege- und Altenheim
Organisatorischer Brandschutz, zwei baulich gegebene Fluchtmöglichkeiten, automatische Rauchmelder, eine gute Betreuung und andere Maßnahmen sorgen dafür, dass es in Pflege- und Seniorenheimen nicht zu Bränden kommt. Natürlich lässt sich damit keine hundertprozentige Sicherheit erreichen – deshalb ist gerade der abwehrende Brandschutz im Pflege- und Altenheim besonders wichtig: Jede hier angestellte Person sollte mit Handfeuerlöschern umgehen, Wandhydranten bedienen und somit Entstehungsbrände löschen können sowie die Grundregeln der Vorgehensweise im Brandfall aus den Brandschutzordnungen A, B und C kennen.