21.09.2022

Brandschutz im Büro: Diese 7 Fragen erleichtern die Umsetzung

Sie sind Brandschutzbeauftragter und möchten den Brandschutz in einem Büro- oder Verwaltungsgebäude begutachten und auf Vordermann bringen? Mit einem funktionierenden Brandschutzkonzept ist beim Brandschutz im Büro bereits viel gewonnen. Worauf es sonst noch ankommt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Angestellte fliehen aus einem Büro. Hoffentlich funktioniert der Brandschutz!

Für einen adäquaten Brandschutz im Büro müssen Sie eine ganze Reihe von Besonderheiten berücksichtigen. Als Allererstes gilt es jedoch, sich einen Überblick über den aktuellen Stand zu verschaffen. Dafür sollten Sie im Rahmen einer Gebäudebegehung „von außen nach innen“, also von den Anfahrtsmöglichkeiten der Feuerwehren bis hin zur Organisation im Gefahrenfall, Antworten auf diese sieben Fragen finden:

  1. Gibt es ein Brandschutzkonzept?
  2. Um welche Gebäudeklasse handelt es sich?
  3. Wie viele Mitarbeiter sind im Gebäude beschäftigt?
  4. Gibt es ausgebildete Brandschutzhelfer oder Räumungshelfer?
  5. Funktioniert das Rettungswegkonzept?
  6. Wann wurde die letzte Gebäuderäumungsübung durchgeführt?
  7. Welche brandschutztechnischen Anlagen gibt es?

Sollte nicht jede Antwort voll und ganz befriedigend ausfallen, wissen Sie sofort, wo Sie in Ihrer Arbeit zuerst ansetzen müssen. Im Folgenden betrachten wir die einzelnen Punkte genauer.

1. Gibt es ein Konzept für den Brandschutz im Büro?

Ein Brandschutzkonzept ist eine gesamtheitliche brandschutztechnische Bewertung des Gebäudes. Es beschreibt alle vorgesehenen Einzelmaßnahmen des Brandschutzes und verknüpft sie mit bestimmten Schutzzielen. Des Weiteren bewertet es, inwieweit die definierten Schutzziele erreicht wurden.

Mit einem funktionierenden Brandschutzkonzept haben Sie bereits viel für den Brandschutz im Büro getan. Es erleichtert Ihre Arbeit ungemein. Denn alles, was im Konzept beschrieben ist, können Sie in einem Soll-Ist-Vergleich überprüfen. So können Sie Brandschutzmängel schnell aufdecken und dem Betreiber mitteilen.

Wichtig für Sie zu wissen

Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt grundsätzlich beim Eigentümer bzw. Betreiber. Auf Sie als Brandschutzbeauftragten können aber die Durchführung sämtlicher Belange des vorbeugenden Brandschutzes übertragen werden, die Sie dann nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen sollten. Die Kontrolle darüber, ob dies auch geschieht, bleibt selbstverständlich beim Eigentümer bzw. Betreiber.

Gibt es noch kein Brandschutzkonzept, sollten Sie die Bestandsaufnahme über den genehmigten Zustand des Gebäudes durchführen. Fehlende Bauunterlagen können Sie auf Anfrage bei der Baubehörde einsehen, Fragen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz beantwortet Ihnen die zuständige Feuerwehr.

Oder Sie beauftragen einen Sachverständigen zum vorbeugenden Brandschutz, der Ihnen ein Brandschutzkonzept entwickelt.

2. In welche Gebäudeklasse fällt Ihr Bürogebäude?

In welche Klasse Ihr Bürogebäude fällt, entscheidet über die Festlegung der Feuerwiderstandsdauer der Baustoffe, die verwendet werden müssen. Es entscheidet auch über die Konzepte zur Sicherstellung der Rettungswege oder die Anfahrbarkeit des Gebäudes. Je höher das Bürogebäude ist, desto umfangreicher sind die Anforderungen an den Brandschutz.

Überprüfen Sie bei Ihrer ersten Begehung, ob Fenster oder festgelegte Punkte leicht erreichbar und ob tragfähige Untergründe vorhanden sind. Beim Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr ist unter Umständen eine Feuerwehrzufahrt erforderlich.

Wichtig für den Brandschutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden ist außerdem, dass die Zufahrten der Feuerwehren zum Gebäude selbst immer frei zugänglich bleiben. Es kann auch zum Zuständigkeitsbereich des Brandschutzbeauftragten gehören, hier auf Falschparker oder Witterungseinflüsse zu achten.

3. Wie viele Mitarbeiter sind im Bürogebäude beschäftigt?

Wie viele Menschen sich in den Büros aufhalten, ist ausschlaggebend für die später festzulegende Zahl der Brandschutz- und/oder Räumungshelfer und die Anzahl der Sammelplätze.

Versuchen Sie über einen Gebäudegrundrissplan die nummerierten Büros den einzelnen Ebenen zuzuordnen.

4. Gibt es genügend Brandschutz- oder Räumungshelfer im Bürogebäude?

Mindestens 5 % der Belegschaft sollten als Helfer ausgebildet sein. Brandschutz- und/oder Räumungshelfer sind für Sie wichtige Mitarbeiter, von denen Sie in allen brandschutztechnischen Belangen unterstützt werden (Keile entfernen, defekte Beleuchtungsmittel melden etc.).

Sind genügend Brandschutz- und/oder Räumungshelfer vorhanden, müssen Sie sich um deren Fortbildung kümmern, die je nach Ausbildungsform in Abständen von drei bis fünf Jahren wiederholt werden sollte.

5. Funktioniert das Rettungswegkonzept?

33 Musterbauordnung (MBO) beschreibt den ersten und zweiten Rettungsweg. Rettungswege werden je nach Gebäudeklasse über notwendige Flure, längstens nach 35 m, in einen notwendigen Treppenraum oder nach draußen geführt. Der Gesetzgeber legt großen Wert darauf, dass Flure im Brand- oder Verrauchungsfall ausreichend lang nutzbar sind.

Wenn notwendige Flure im Brandfall beispielsweise 30 Minuten zur Flucht zur Verfügung stehen müssen, dürfen Sie hier keine einengenden oder brennbaren Materialien dulden. Also: keine Kopiergeräte in Fluren und keine Poster oder rahmenlose Bilder an den Wänden!

6. Wann wurde die letzte Gebäuderäumungsübung durchgeführt?

Sie müssen wissen, ob jemals eine Räumungsübung im Gebäude durchgeführt wurde und mit welchem Ergebnis. Gab es noch keine solche Übung, müssen Sie sich ein auf Ihr Bürogebäude bezogenes Räumungskonzept überlegen.

7. Welche brandschutztechnischen Anlagen gibt es im Bürogebäude?

Die Bestandsaufnahme sollte möglichst lückenlos sein. Je größer oder höher die Gebäude sind, umso mehr ist mit dem Einbau von brandschutztechnischen Anlagen zu rechnen. Denken Sie z.B. an die Anlagen zur Brandfrüherkennung, an Tür- und Toranlagen, Wandhydranten und Handfeuerlöscher. Denn hier gibt es regelmäßig Prüffristen, die einzuhalten sind und natürlich dokumentiert werden müssen. Deshalb sind hier auch bestehende Wartungsverträge zu erfassen.

Autor*in: Lothar Jauck