Brandfallsteuerung bei Aufzügen
Eine Brandfallsteuerung sorgt dafür, dass Aufzüge automatisch die erste sichere Haltestelle anfahren und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Dabei muss einiges beachtet werden.
Die Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung, SBauVO) sieht für Aufzüge in Hochhäusern und Versammlungsstätten einer bestimmten Größe (mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche) eine Brandfallsteuerung vor, die im Brandfall automatisch von der Brandmeldeanlage ausgelöst werden muss.
Was macht eine Brandfallsteuerung?
Aufgabe der Brandfallsteuerung ist es in der Regel, Personen im Brandfall die Nutzung des Aufzugs zu verwehren. Fahrende Aufzüge werden im Brandfall zu einer definierten Brandfallhaltestelle (Evakuierungsebene) gefahren und dort mit offenen Türen außer Betrieb gesetzt.
Was ist eine Brandfallsteuerung
Brandfallsteuerung meint das automatische Auslösen von Sicherheitssystemen und -komponenten im Brandfall. Sie kann also als Verbindung zwischen Brandmeldeanlagen und übergeordneten Systemen verstanden werden. Typische Sicherheitssysteme, die von der Brandfallsteuerung automatisch aktiviert werden, sind beispielsweise die Abschaltung der Lüftungsanlage, die Erteilung von Löschbefehlen oder die Aussendung eines Alarmsignals. Aber auch die Aktivierung von Brandschutzklappen oder die Entriegelung von Fluchttüren können über die Brandfallsteuerung automatisch erfolgen. In der heutigen Zeit wird eine Brandfallsteuerung bereits bauordnungsrechtlich gefordert. Wie die Brandfallsteuerung im Detail aussieht, hängt von ihrer Art und den zu schützenden Systemen ab.
Brandfallsteuerung bei Aufzügen
Gerade bei Aufzügen ist eine Brandfallsteuerung essenziell. Dies dient vor allem der Sicherheit von Personen, die noch nicht wissen, dass sich ein Brand in einem Gebäude ausbreitet. Dabei werden die Aufzüge durch die Brandfallsteuerung automatisch stillgelegt und können nicht weiter genutzt werden. In vielen Gebäuden ist auch eine Brandfallhaltestelle für Aufzüge definiert. Sie befindet sich auf der Ebene, die den kürzesten gesicherten Weg ins Freie gewährleistet. Dennoch sind die Situationen vor Ort sehr unterschiedlich. Daher gilt es, zwischen den folgenden drei Arten der Brandfallsteuerung zu wählen:
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Statische BrandfallsteuerungHier wird der Aufzug auf direktem Weg zur Brandfallhaltestelle gefahren. An dieser Stelle hält er, öffnet die Türen und verweilt dort in diesem Zustand.
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Halb dynamische BrandfallsteuerungHierbei wird die Ebene, auf der sich die Brandhaltestelle befindet, von einem Rauchmelder überwacht. Schlägt dieser Alarm, hält der Aufzug in dem darüberliegenden Geschoss und öffnet dort seine Türen.
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Dynamische BrandfallsteuerungHier wird die Existenz einer Brandmeldeanlage vorausgesetzt. Sie gewährleistet die Überwachung jeder Gebäudeebene und stellt so sicher, dass der Aufzug nicht auf einer verrauchten Ebene zum Stehen kommt und seine Türen öffnet.
Ausarbeitung einer Brandfallsteuerung
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Zunächst sollte geregelt werden, wer für die Planung zuständig ist.
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Jetzt kann ein Brandschutzkonzept erstellt, überprüft und angepasst werden.
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Anschließend werden Zonenpläne erstellt.
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Das Konzept sollte nun mit den Behörden abgesprochen werden.
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Die Anlage wird installiert und getestet.
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Eventuelle Mängel werden aufgehoben.
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Kontrollintervalle werden festgelegt.
Änderungsbedarf bedenken
Für die Planung der Brandfallsteuerung ist das vorhandene oder vorgesehene Fluchtwegenetz entscheidend. Gibt es bei den Fluchtwegen, z.B. durch Baustellen im Gebäude, eine Änderung, muss auch die Brandfallsteuerung geprüft und ggf. angepasst werden. Es darf nicht passieren, dass eine Brandfallhaltestelle angefahren wird, bei der es zu baulich bedingten, temporären Behinderungen auf den Fluchtwegen kommt.
Manuelle Brandfallsteuerung: Befugte Mitarbeiter auswählen und schulen
Für die manuelle Brandfallsteuerung (VDI 6017) werden entsprechend befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt, die speziell zu diesem Zweck geschult werden.
Wirkzusammenhänge berücksichtigen und Schnittstellen ausprägen
Die Komplexität vieler Gebäude bringt immer höhere Anforderungen an das gemeinsame Wirken verschiedener sicherheitstechnischer Anlagen und Systeme mit sich. Bei der Planung und Ausführung von Brandfallsteuerungen im Gebäude ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise erforderlich, denn die Komplexität vieler Gebäude bringt immer höhere Anforderungen an das gemeinsame Wirken verschiedener sicherheitstechnischer Anlagen und Systeme mit sich. Auch für den Betrieb des Gebäudes sind die Wirkzusammenhänge zu berücksichtigen.
Die Grundlage für die weitere Betrachtung der Wirkzusammenhänge zu den einzelnen Teilsystemen der Brandfallsteuerung ist die „Brandfallsteuermatrix“ gemäß VDI 6010 Blatt 1. Die Zielsetzungen der Brandfallsteuerungen ergeben sich aus den jeweiligen Sicherheitskonzepten für den Brandfall.
Die Zusammenführung von Informationen unterschiedlicher Systeme ist für eine sichere Funktionsweise unabdingbar. Bisher sind Schnittstellen in Brandfallsteuerungen nur für einzelne Systeme klar geregelt. Die VDI 6010 Blatt 2 gibt Hinweise, wie Schnittstellen in Brandfallsteuerungen auszuprägen sind, sodass bei der Brandfallsteuerungen die Funktion im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise erfüllt werden kann.
Die Richtlinie VDI 6010 Blatt 2 „Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen für Gebäude – Schnittstellen in Brandfallsteuerungen“ ist im Oktober 2022 erschienen.