19.02.2024

Baurechtsreport 2023: Der Brandschutz im Sonderbau steht vor großen Herausforderungen

Immer digitaler, immer komplexer: Der Brandschutz im Sonderbau stellt Eigentümer und Betreiber vor immer größere Herausforderungen. Dass diese nicht immer erfolgreich bewältigt werden, zeigt der aktuelle Baurechtsreport 2023. Die Anzahl der Anlagen, die bei Prüfungen wesentliche Mängel aufweisen, steigt von Jahr zu Jahr. Weitere Probleme wie der Fachkräftemangel und steigender Kosten- und Zeitdruck auf den Baustellen lassen befürchten, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.

Brandschutz

Sonderbauten sind gemäß der Musterbauordnung (MBO) „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, in denen Sicherheit von besonderer Bedeutung ist. Der vom TÜV-Verband herausgegebene jährliche Baurechtsreport erfasst die Ergebnisse der vorgeschriebenen Prüfungen der Einrichtungen der Gebäudetechnik. Dabei werden technische Brandschutzeinrichtungen, für die Sicherheit relevante Elektroanlagen sowie Lüftungs- und Klimatisierungsanlagen geprüft.

Herausforderungen bei Brandschutzanlagen

Eigentümer und Betreiber von Sonderbauten müssen sich in den letzten Jahren verstärkt verschiedenen Herausforderungen im Brandschutzbereich stellen. So wird die Gebäudetechnik und mit ihr die Brandschutztechnik zunehmend komplexer und digitaler. Dabei müssen Brandschutzkomponenten wie Meldung, Entrauchung, Lüftung und Notbeleuchtung reibungslos ineinandergreifen. Um dies zu gewährleisten, werden Fachfirmen und Fachkräfte benötigt, die auf dem Arbeitsmarkt immer schwerer zu bekommen sind. Auch der Zeit- und Kostendruck macht es immer schwieriger, ausreichend Ressourcen für den Brandschutz im Sonderbau zur Verfügung zu stellen. Und last, but not least sind Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsquellen zu befolgen.

TÜV-Prüfungen zeigen schwere Mängel auf

Die Auswirkungen dieser Herausforderungen zeigen sich im Baurechtsreport 2023. Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 68.848 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft. Mehr als jede vierte Anlage wies bei den wiederkehrenden Prüfungen wesentliche Mängel auf. Bei knapp der Hälfte der Anlagen wurden geringfügige Mängel festgestellt. Besonders bedenklich für die Sicherheit der in den Sonderbauten anwesenden Personen ist der festgestellte Zustand von Anlagen: Jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem wiesen erhebliche Mängel auf. Der Trend zeigt dabei in eine bedenkliche Richtung: Die aktuelle Mängelquote von Brandmeldeanlagen und Rauchabzugssystemen ist seit 2017 um 3,7 % gestiegen und im aktuellen Report so hoch wie nie. Im Einzelnen wurden bei den sicherheitsrelevanten Brandschutzanlagen vor allem bei diesen Komponenten folgende wesentliche Mängel beobachtet:

  • 14,0 % der CO-Warnanlagen
  • 19,5 % der Starkstromanlagen
  • 24,2 % der Anlagen für Sicherheitsbeleuchtung
  • 26,3 % der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen
  • 26, 3% der Notstromaggregate
  • 28,4 % der Alarmierungsanlagen

Sonderbauten nach Musterbauverordnung

Sonderbauten können in Abhängigkeit z.B. von der Fläche und der möglichen anwesenden Personenzahl sein:

  • Wohn- und Geschäftshäuser ab 22 m Höhe
  • Kliniken und Pflegeheime
  • Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen und Hochschulen
  • Kongresshäuser, Stadien und andere Versammlungsstätten
  • Industriebauten
  • Parkhäuser
  • Beherbergungsstätten (z.B. Hotels)

Je nach Bundesland kann ein unterschiedliches Verständnis davon, was ein Sonderbau ist, vorliegen.

Den Baurechtsreport 2023 finden Sie auf der Website des TÜV-Verbands:

www.tuev-verband.de/presse/publikationen/reporte/baurechts-report

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Autor*in: Martin Buttenmüller