Das sind Ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragter
Die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter sind sehr umfangreich – eigentlich gibt es keinen betrieblichen Bereich, der nicht dem Brandschutz unterliegt. Der Brandschutzbeauftragte muss sich dabei immer um bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen kümmern. Lesen Sie, welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte konkret laut DGUV Information 205-003 wahrnehmen kann, und informieren Sie sich hier über seine Qualifikation, Ausbildung und Bestellung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
Diese Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evankuierungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers oder der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Muss ein Brandschutzbeauftragter zwingend all diese Aufgaben übernehmen?
Diese 26 Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes müssen in jedem Betrieb erfüllt sein. Welche Person diese Pflichten letztlich ausführt, ist allerdings nicht festgelegt. Das heißt, in kleineren Firmen wird der Chef oder die Chefin die Aufgaben vielleicht selbst übernehmen, in anderen Betrieben die Abteilungsleiter, die Fachkraft für Arbeitsschutz oder auch Beschäftigte aus der Belegschaft – all dies ist juristisch korrekt. Wichtig ist, dass alle Anforderungen abgearbeitet werden, weniger wichtig ist, von wem.
Grundsätzlich bietet sich jedoch für jeden Betrieb an, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, da nur selten davon ausgegangen werden kann, dass der oder die Brandschutzverantwortliche eine entsprechende Fachkunde hat.
Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, dass im Betrieb eine Brandgefährdung vorliegt, die über eine normale Brandgefährdung (Brandgefährdung vergleichbar mit einer Büronutzung) hinausgeht, sollte ein Unternehmen auf jeden Fall einen Brandschutzbeauftragter bestellen.
Die Bestellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten kann auch durch Dritte vorgegeben werden. Dies sind die zuständigen Genehmigungsbehörden, die Sachversicherer und gesetzlichen Unfallversicherer.
Eine Besonderheit stellt die Empfehlung zur Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten dar, z.B. in Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe- und Technologieparks oder Forschungseinrichtungen. Begründet ist diese Funktion aufgrund der gemeinsamen Rettungswege, der Mischnutzungen und der damit verbundenen vielfältigen Schnittstellen zwischen den Betrieben.
Brandschutzbeauftragte muss der Arbeitgeber schriftlich bestellen. Dort legt er den Zuständigkeitsbereich, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen fest.
Kleinere und mittlere Unternehmen sollten prüfen, ob es sinnvoll und wirtschaftlicher ist, die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch einen externen Dienstleister übernehmen zu lassen. Insbesondere dann, wenn der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit keine Vollzeitstelle rechtfertigt (was zumeist die Regel darstellen dürfte), bietet sich ein externer Berater an. Die notwendige Qualifikation muss dieser aber nachweisen. Ebenso ist die Einbindung in die betriebliche Brandschutzorganisation sicherzustellen sowie Schnittstellen und Zuständigkeiten einzurichten.
Brandschutzbeauftragter sollten unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein
Die DGUV-Information empfiehlt, den Brandschutzbeauftragten hinsichtlich seiner betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichzusetzen und unmittelbar dem Arbeitgeber zu unterstellen.
Brandschutzbeauftragte sind mit der komplexen Thematik des Brandschutzes beauftragt, nicht jedoch verantwortlich – das ist ein großer und wichtiger Unterschied zu denjenigen Personen, die weisungsbefugt sind.
Das heißt, dass Brandschutzbeauftragte lediglich bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit haften – und so ein Fall ist bis heute in Deutschland noch nicht bekannt geworden. Einen Brandschutzbeauftragten juristisch in die Pflicht zu nehmen, ist deshalb nicht einfach, denn die Verantwortung liegt bei jedem Mitarbeiter selbst für das, was er tut bzw. unterlässt.
Die Stellung von Unternehmer und Brandschutzbeauftragter bei den verschiedenen Brandschutzaufgaben verdeutlicht noch einmal die folgende Grafik:
Qualifikation als Brandschutzbeauftragter
Was die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter betrifft, sollten Kandidaten im Allgemeinen folgendes mitbringen:
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
- Angemessenes technisches Verständnis
- Ausreichende Kommunikationsstärke
- Hohe Zuverlässigkeit
Als qualifiziert gelten auch folgende Personen:
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- Personen mit der Befähigung zum Leiter einer anerkannten Werks-/Betriebsfeuerwehr
- Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr
- Sicherheitsfachkräfte mit Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Mitglieder einer Feuerwehr mit mindestens Gruppenführerausbildung und Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung wird empfohlen, Personen auszuwählen, die wahlweise eine der folgenden Qualifikationen mitbringen:
- eine feuerwehrtechnische Ausbildung
- eine Werkfeuerwehrausbildung
- ein Studium mit Schwerpunkt Brandschutz
- Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aus- und Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten
Zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten enthält die DGUV Information 205-003 (Stand: 20. Dezember 2021):
- eine Auflistung der anerkannten Ausbildungseinrichtungen
- Anforderungen an gleichermaßen qualifizierte Einrichtungen
- Aufbau, Inhalt und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten, die in der Regel auf zwei Wochen verteilt sind. Sie wird mit einer mündlichen und einer schriftlichen Abschlussprüfung und ggf. mit einer Gruppenarbeit abgeschlossen.
Spätestens nach drei Jahren erfolgt eine zweitägige Weiterbildung. Denn aufgrund der sich häufig ändernden Regelwerke und Vorschriften ist es notwendig, dass sich der Brandschutzbeauftragte regelmäßig fortbildet.
Der Arbeitgeber hat ihm die erforderliche Fortbildung zu gewähren, z.B. zu Themen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes oder zu Didaktik. Dafür wird innerhalb von drei Jahren der Besuch von mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten als erforderlich angesehen.
Info: Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen DGUV Information 205-003.