08.02.2021

Arbeiten an Gasleitungen: So organisieren Sie den Schutz Ihrer Mitarbeiter

Alle Arbeiten an Gasleitungen sind Hochrisiko-Arbeiten. Als solche fordern sie von Mitarbeitern, sich bestmöglich auf diese Arbeit vorzubereiten und das jeweils risikoärmste Arbeitsverfahrens zu wählen. Beachten Sie deshalb insbesondere die folgenden Hinweise.

Zwei Männer arbeiten an Gasleitungen

Das sind die wichtigsten präventiven Schutzmaßnahmen für die Arbeit an Gasleitungen

Öffnen Mitarbeiter gasführende Leitungen (oder trennen sie diese provisorisch), können gefährliche explosionsfähige Atmosphären entstehen. Berücksichtigen Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten an Gasleitungen außerdem mögliche Gefährdungen durch Überdruck, elektrische Anlagen, Baugruben oder maschinelle Anlagen und Einrichtungen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden diese und andere Gefährdungen ermittelt und nach dem TOP-Prinzip Schutzmaßnahmen festgelegt:

  • Technische Schutzmaßnahmen: Für bestimmte Maßnahmen (z.B. beim Arbeiten an Gasleitungen in Gebäuden) darf kein Gas in der Leitung fließen. Bei Schweißarbeiten darf sich in der Gasleitung kein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen: Nur unterwiesene Beschäftigte dürfen an Gasleitungen arbeiten. Unterwiesen wird mindestens jährlich. Arbeiten mehrere Personen gemeinsam, muss sie eine zuverlässige Person beaufsichtigen. Vor und während der Arbeiten muss ununterbrochen geprüft werden, ob Gas ausströmt. Mögliche Maßnahmen gegen Gefährdungen können sein: Druckabsenkung, Herstellung von Gasfreiheit oder Aufbau einer Sperrstrecke.
  • Persönliche Schutzausrüstung: Im gefährdeten Bereich sind die Beschäftigten mit Schutzkleidung nach DIN EN ISO 11612 sowie im Falle von Schweißarbeiten mit Schweißerschutzkleidung auszurüsten. Zusätzliche Kleidungsstücke wie Kälte- und Wärmeschutz dürfen die Schutzwirkung nicht beeinträchtigen. Sofern die Gefährdungsbeurteilung Erstickungsgefahren ergibt, müssen diejenigen, die an Gasleitungen arbeiten, grundsätzlich Atemschutzgeräte tragen. Eine Ausnahme kann es nur geben, wenn für den gesamten gefährdeten Bereich kontinuierlich Gaskonzentrationsmessungen durchgeführt werden und die Messwerte 50 % der unteren Explosionsgrenze nicht überschreiten.

So planen Sie vorab Ihre Rettungskette

Eine Rettungskette braucht Mobilfunkempfang, soll sie funktionieren. Beschäftigte müssen sich deshalb vergewissern, dass sie auf der Baustelle telefonieren können. In erreichbarer Nähe muss es außerdem einen Verbandskasten geben.

Werden Personen verletzt, gilt: Verletzte erst retten und versorgen, unmittelbar danach den Rettungsdienst alarmieren.

Der Personenschutz muss immer an allererster Stelle stehen!

Beim Löschen von Gasbränden dürfen die Beschäftigten nicht die eigene Gesundheit gefährden. Ob eine Gefährdung besteht und ggf. Löschmaßnahmen durchgeführt werden, entscheidet die aufsichtführende Person. Beschäftigte, die Gasbrände im Ernstfall löschen sollen, um dann Menschen retten zu können, sind entsprechend zu unterweisen. Wichtig dabei:

  • Feuerlöscher immer in Reichweite, aber außerhalb der Gefahrenzone bereitstellen.
  • Sich einem Brand stets in Windrichtung, niemals gegen die Windrichtung nähern.
  • Bei Flächenbränden das Pulver als Schild nutzen und vorne beginnend löschen.
  • Brennende Kleidung mit Pulverlöscher löschen, aber niemals den Pulverstrahl in Augen oder Gesicht halten.
  • Gegebenenfalls eine Brandwache aufstellen.

Geben Sie entscheidende Hinweise zur Ersten Hilfe

Werden bei einem Gasbrand Personen verletzt, müssen Anwesende Erste Hilfe leisten, bis ein alarmierter Notarzt eintrifft. Auch hier gilt das Prinzip „Selbstschutz vor Rettung“. Achten Sie auf Folgendes:

  • Brennende oder glimmende Kleidung ersticken bzw. mit Löschpulver löschen.
  • Verbrannte Hautareale mit Leitungswasser kühlen (kein Eis, Coldpacks o.Ä.).
  • Keine anhaftende Kleidung ablösen und keine Salben o.Ä. auftragen, stattdessen verbrannte Hautareale locker mit sterilem Verbandsmaterial abdecken.
  • Vor Auskühlung schützen (z.B. metallene Folie aus dem Verbandskasten).
  • Beim Verletzten bleiben und beruhigend mit ihm sprechen.

Fazit: Arbeiten an Gasleitungen

Wenn Mitarbeiter an Gasleitungen arbeiten sollen, müssen Sie schon im Vorfeld Maßnahmen treffen, um einen eventuellen Brand zu bekämpfen. Präventiv müssen Sie vor allem verhindern, dass ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch entsteht. Entfernen Sie also Zündquellen aus dem Gefahrenbereich. Die Gaskonzentration muss fortlaufend per Messgerät überwacht werden. Kommt es bei den Arbeiten zwangsläufig zur Freisetzung von Gasmengen, müssen die Arbeiter sie gefahrlos abführen können, indem sie z.B. die Arbeiten ins Freie verlegen oder durch eine natürliche Lüftung. Für den Brandfall müssen genügend Pulverlöscher (Brandklasse C) bereitstehen, die Beschäftigten sind mit geeigneter PSA auszurüsten, Fluchtwege müssen vorhanden sein.

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Autor*in: Markus Horn