06.12.2023

Alarmplan – Aufbau, Inhalt, Muster

Der Alarmplan ist Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation. Er gibt unterschiedlichen Personen(gruppen) eine auf bestimmte Gefahrenfälle abgestimmte Handlungsanweisung an die Hand. In übersichtlicher und eindeutiger Weise zeigt er die Alarmierungsmaßnahmen auf, die unmittelbar nach dem Erkennen einer Gefahr eingeleitet werden müssen. Bei Werken mit mehreren Betrieben mündet er in den Werksalarmplan.

evakuierungsplan

Warum Alarmpläne?

Ein Arbeitgeber, der seinen Pflichten nachkommt, beugt für den Notfall vor. Mit dem Entwickeln von Alarmplänen zu den verschiedensten Notfallszenarien versucht das betriebliche Notfallmanagement geordnete Abläufe vorzugeben. Alarmpläne sollen Mitarbeiter so vor Gefahren jedweder Art schützen. Sie geben Informationen und die Verhaltensregel bei bestimmten Notfällen für alle Mitarbeiter vor.

Notfälle können z.B. sein: ein Feuer im Betrieb, ein Brand im Nachbarbetrieb, der auch den eigenen Betrieb bedroht, längerer Stromausfall, Hochwasser, Starkregen, Gewitter, Gasaustritt, Gewaltandrohung.

Interne Organisation der Alarmpläne

Für jedes einzelne Ereignis kann ein betriebsinterner Alarmplan entwickelt werden. Für spezifische Fragen stehen die Feuerwehren, die Polizei oder die Sicherheitsfachkraft zur Verfügung.

Die Alarmpläne werden am besten nach Gefahrensituationen benannt:

  • Alarmplan – Verhalten im Brandfall
  • Alarmplan – Verhalten bei Gewaltandrohung
  • Alarmplan – Verhalten bei Hochwasser
  • etc.

Sie als Brandschutzbeauftragter, als Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragter können mit Ihrem Wissen zum Gelingen dieser Pläne beitragen.

Aufbau und Inhalt eines betrieblichen Alarmplans

Im Alarmplan muss insbesondere dargelegt sein, wie im Fall der Fälle die zur Gefahrenabwehr vorgesehenen Einsatzkräfte sowie die zuständigen Behörden alarmiert werden.

Alarmmeldung

Für die wirkungsvolle Bekämpfung einer Gefahr ist eine schnelle Alarmmeldung (Notruf) an die zentrale Notrufstelle (Alarmzentrale) des Betriebs von besonderer Bedeutung. Sie sollte in kurzer, verständlicher Form folgende Informationen enthalten:

  • Was ist geschehen?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wann ist die Störung eingetreten?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Wer meldet die Störung?

Nach Eingang dieser Meldung läuft in der zentralen Notrufstelle das im Alarmplan vorgegebene Schema folgendermaßen ab:

Betriebsalarm

Die ständig besetzte zentrale Notrufstelle löst Betriebsalarm aus, benachrichtigt die Werksleitstelle (d.h. die Stelle, die befugt ist, externe Stellen zu alarmieren) und die Werkseinsatzleitung. Da diese Stellen ständig erreichbar sein müssen, ist es erforderlich, im Alarmplan Vertreter anzugeben.

Die zentrale Notrufstelle, Werksleitstelle und die Werkseinsatzleitung können ggf. zu einer Stelle zusammengefasst sein.

Warnung der Mitarbeiter

Von der Werksleitstelle ausgehend werden alle für die Bekämpfung des Ereignisses erforderlichen internen und externen Stellen und Institutionen (im Alarmplan aufgeführt) benachrichtigt. Dabei liegt es im Ermessen der Werksleitstelle, wer zu benachrichtigen ist. Die Werksleitstelle stellt sicher, dass die Mitarbeiter gewarnt werden.

Alarmplan erstellen

Der Arbeitgeber kann seine Betreiberpflicht zur Entwicklung eines Alarmplans grundsätzlich an Sie als Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragten übertragen.Gehen Sie über eine Gefährdungsanalyse des Gebäudes und aller Mitarbeiter an diese Aufgabe heran. Der Alarmplan ist in seiner Endfassung eine Ergänzung zur Brandschutzordnung Teil B.

Umsetzung des Alarmplans – Muster

Im Folgenden stellen wir Ihnen einen Musteralarmplan für das „Verhalten bei Gebäuderäumungen und Gebäudeevakuierungen“ vor.

Der Alarmplan findet sich in der Brandschutzordnung Teil B (für alle Mitarbeiter) wieder.

Der Plan ist jedem Mitarbeiter und gegen Unterschrift auszuhändigen und in die jährliche Mitarbeiterunterweisung aufzunehmen.

Allgemeiner Musteralarmplan für eine Gebäuderäumung und Gebäudeevakuierung

Den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechend wird für die Firma XY ein folgender mit der Brandschutzdienststelle abgestimmter Alarmplan erlassen.

Der Alarmplan gibt im Ernstfall Verhaltensregeln für eine Gebäuderäumung/Gebäudeevakuierung vor, die von allen Beschäftigten zu beachten und zu befolgen sind. Alle Beschäftigten sind zur aktiven Mitarbeit im Sinne des Alarmplans verpflichtet.

Ertönt das Alarmierungssignal/Räumungssignal, verlassen alle Mitarbeiter/-innen über die ausgeschilderten Flucht- und Rettungswege sofort das Gebäude.

Gefährdete Personen oder Besucher sind mitzunehmen. Besucher mit einer körperlichen Einschränkung sind von Brandschutz- oder Räumungshelfern, die mit orangefarbenen Westen ausgestattet sind, zu betreuen.

Befinden sich Rollstuhlfahrer im Gebäude, müssen auch die horizontalen Rettungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Bringen Sie dazu den Rollstuhlfahrer in einen sicheren Bereich im Gebäude.

Der sichere Bereich ist ein notwendiger Flur oder der notwendige Treppenraum. Informieren Sie die Feuerwehr über die europäische Notrufnummer 112, dass Sie im Bereich XX mit einer Person stehen und auf Hilfe warten.

Grundsätzlich werden für Mitarbeiter/-innen mit Einschränkungen verantwortliche Betreuer und Vertreter in der Abteilung namentlich benannt.

Alle Mitarbeiter treffen sich auf dem beschilderten Sammelplatz XYZ im hinteren Bereich des Gebäudes. Die Vorgesetzten überprüfen die Vollzähligkeit. Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vermisst sein, muss unverzüglich Meldung an die Feuerwehr gemacht werden.

Ist der Fluchtweg versperrt, so ist das nächste zu einer Außenseite gelegene Fenster aufzusuchen. Dort ist durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam zu machen.

Mindestens einmal im Jahr wird eine Gebäuderäumung durchgeführt. Die Organisation und die Durchführung obliegen dem Brandschutzbeauftragten.

Der Ablauf bei einer Gebäudeevakuierung ist identisch mit dem Ablauf der Gebäuderäumung.

Der Unterschied besteht darin, dass der Faktor Zeit bei der Gebäudeevakuierung eine untergeordnete Rolle spielt. Als Beispiel sei genannt, dass ein Sprengmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, das in unmittelbarer Nähe des Betriebs gefunden wurde, am nächsten Tag um 10.00 Uhr durch den Kampfmittelräumdienst entschärft werden soll.

Mittels Räumungsübungen können Sie überprüfen, ob die Alarmierung zu jeder Zeit ausgelöst werden kann, alle Personen im Gebäude erreicht werden, egal in welchem Raum sie sich aufhalten, und dass die Flucht- und Rettungswege schnell und sicher benutzt werden können.

Autor*innen: Lothar Jauck, WEKA Redaktion