Abwehrender Brandschutz
Im Brandschutz wird grundsätzlich zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden. Der abwehrende Brandschutz beinhaltet dabei alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung, die im Brandfall einerseits innerbetrieblich und andererseits durch externe Einsatzkräfte, also durch die Feuerwehr, durchgeführt werden. Der abwehrende Brandschutz kommt also dann zum Einsatz, wenn trotz vorbeugender Maßnahmen ein Brand entstanden ist.
Vorschriften und Rechtsprechung
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Ziele
Der abwehrende Brandschutz setzt ein, wenn die vorbeugenden Maßnahmen nicht greifen konnten und ein Brand ausgebrochen ist. Somit liegt er grundsätzlich im Aufgabenbereich der Feuerwehr. Das primäre Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es folglich, den Brand zu löschen.
Allerdings gilt es zunehmend auch die Begleitschäden eines Brands so gering wie möglich zu halten, da diese oft mehr Schaden anrichten als der ursprüngliche Brand selbst. Zu diesen Sekundärschäden zählen unter anderem Schäden durch Rauch, Löschwasserschäden und Umweltschäden jeglicher Art.
Maßnahmen
Zu den wichtigsten Maßnahmen, die die Feuerwehr im Falle eines Brands ergreift, zählen Retten, Bergen, Löschen und Schützen.
Unter Retten versteht man jegliche Maßnahmen, die Menschen außerhalb einer lebensgefährlichen Situation bringen. Dies gilt vor allem für Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft befreien können, da sie beispielsweise eingeklemmt oder eingeschlossen sind. Auch lebensrettende Sofortmaßnahmen fallen unter diesen Begriff.
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