Zielvereinbarung: Prüfliste relevanter Informationen
Zielvereinbarungen werden von Arbeitsgerichten als potenzielle Stressfaktoren gewertet und können damit Gesundheitsgefahren darstellen. Unabhängig davon, ob spezifische Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte des Personalrats bestehen, zählt die Aufnahme einer Zielvereinbarung zur schutzwürdigen Überwachung im Sinne der allgemeinen Aufgaben des Personalrats. Dadurch besteht für die Dienststelle eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat bei dem beabsichtigten Abschluss einer Zielvereinbarung. Der Personalrat hat sodann in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben im Sinne des Personalvertretungsgesetzes ergeben und er zu ihrer Wahrnehmung tätig werden muss. Verschaffen Sie sich jetzt anhand unserer kostenlosen Prüfliste einen Überblick!
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