04.11.2024

Weniger Lohnunterschiede mit Gleichstellungsmaßnahmen

Frauen erhalten vielfach immer noch weniger Gehalt als Männer bei vergleichbarer Arbeit. Doch das muss nicht sein: Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt, dass diese Lohnunterschiede in Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen deutlich geringer ausfallen.

Holzwürfen männlich und weiblich mit gekippten Ist-gleich-Zeichen in der Mitte.

Das IAB konnte belegen, dass von Betrieben freiwillig durchgeführte Gleichstellungsmaßnahmen dazu führten, dass die Lücke zwischen dem Verdienst von Frauen und Männern kleiner ausfiel als ohne diese Maßnahmen. Interessanterweise war der Unterschied umso geringer, je mehr solcher Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt wurden: In Betrieben ohne Gleichstellungsmaßnahmen beträgt die Geschlechterverdienstlücke 22 Prozent, während sie in Betrieben mit drei oder vier Maßnahmen mit 12 Prozent nur annähernd halb so groß ist. Dieser Zusammenhang ist allerdings nur in westdeutschen Betrieben zu erkennen. Ein weiteres interessantes Ergebnis des IAB: In Betrieben mit Betriebsrat oder Tarifvertrag ist der Zusammenhang zwischen den betrieblichen Maßnahmen zur Gleichstellung und der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern stärker als in anderen Betrieben. Mit anderen Worten: Mitbestimmung führt in Unternehmen nachweislich dazu, dass mehr für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben getan wird. Dadurch verringert sich dann auch automatisch der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern.

Das kann der Betriebsrat tun

Viele Betriebsräte fragen sich, was sie konkret für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb tun können. Denn dies gehört laut § 80 BetrVG zu ihren Aufgaben. Für deren Erfüllung ist es erforderlich zu wissen, wie der momentane Stand der Gleichstellung der Geschlechter ist und mit welchen konkreten Maßnahmen er (weiter) verbessert werden kann. Diese Maßnahmen müssen dann beschlossen, geplant und umgesetzt werden. Hierfür gibt es hilfreiche Werkzeuge, die die Arbeit erleichtern und voranbringen. Und es gibt die Möglichkeit, sich dabei mit finanzieller Förderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kompetent begleiten zu lassen. Interessiert?

Das Prüfinstrument eg-check.de

Mit dem Prüfinstrumentarium eg-check.de (Entgeltgleichheits-Check) kann die Entgeltgleichheit im Betrieb überprüft werden. Zu einer solchen betrieblichen Prüfung sind gemäß § 17 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) alle Betriebe mit über 500 Beschäftigten aufgefordert, aber auch für Betriebe mit weniger Beschäftigten gilt das Gebot der Entgeltgleichheit, sodass es sinnvoll ist zu untersuchen, wie es im Betrieb damit aussieht. Untersucht wird jeder Entgeltbestandteil.

Übersicht: Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb

  • betriebliche Kinderbetreuungsangebote
  • Angebote an Beschäftigte, die wegen Elternzeit freigestellt sind
  • gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses (gezielte Karriereplanung, Mentoringprogramme etc.)

Das Prüfinstrument gb-check

Für alle anderen Bereiche des Erwerbslebens, in denen ebenfalls eine geschlechterbezogene Benachteiligung vorkommen kann, wurde der gb-check (Gleichbehandlungs-Check) fertiggestellt. Mit ihm kann geprüft werden, wie es sich bei den Themen Stellenausschreibung, Personalauswahl, Beurteilungen, betriebliche Weiterbildung, Arbeitszeit und anderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit, befristete Beschäftigung, Gesundheitsschutz, sexuelle Belästigung) mit dem Stand der Gleichstellung verhält.

Download

Der eg-check steht Ihnen auf www.eg-check.de zur Verfügung. Den gb-check gibt es auf www.gb-check.de.

Die Prüfmethoden von eg-check.de und gb-check

Die Prüfinstrumentarien eg-check.de und gbcheck sind eng miteinander verwandt und ähneln in den Methoden der Prüfung. Es gibt drei verschiedene Arten von Prüfwerkzeugen: Erstens gibt es zu jedem Entgeltbestandteil oder Prüfbereich eine spezielle Statistik, die Hinweise auf Benachteiligungen eines Geschlechts geben kann. Zweitens gibt es Fragenkataloge, die auf spezifische Diskriminierungsgefahren hinweisen können. Bei jeder Frage gibt es eine Erläuterung zu der jeweiligen Diskriminierungsgefahr, rechtliche Hinweise oder Beispiele für eine gleichstellungsförderliche Gestaltung. Diese Fragenkataloge heißen Regelungs-Check (eg-check.de) bzw. Verfahrensanalyse (gb-check). Als dritte Werkzeugart stehen Paarvergleiche zur Verfügung. Mit ihnen kann die Gleichbehandlung auf der individuellen Ebene zwischen einer Frau und einem Mann geprüft werden.

 

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)