03.02.2017

Weiterhin hohe Akzeptanz des Sabbatjahres in NRW

Das Sabbatjahr erfreut sich zumindest in Nordrhein-Westfalen weiterhin großer Beliebtheit. Das gilt besonders bei Lehrern. Von den Landesbediensteten haben die damit verbundene einjährige Auszeit 4.151 Beschäftigte wahrgenommen. Ein Jahr zuvor waren es noch 4.075 Beamte und Angestellte gewesen. Dies geht aus einem Papier des Landesinnenministeriums hervor, das Anfang des Jahres vielen Zeitungen zuging.

Sabbatjahr

Schon in unserem Newsletter im Februar 2016 teilten wir mit, dass in NRW das Sabbatjahr immer beliebter wird. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Sabbatjahr bedeutet, dass nach dem Landesbeamtengesetz Arbeitszeit und Bezüge für zwei bis sechs Jahre Vollzeittätigkeit so angepasst werden können, dass anschließend eine Freistellung vom Dienst für bis zu zwölf Monate möglich wird.

Mit 3.875 Antragstellern kamen 2016 über 90 Prozent aus dem Schulbereich, teilte das Ministerium mit. Vor allem Lehrkräfte im Alter ab 55 Jahren sparten ein Zeitguthaben an, um es kurz vor der Pensionierung in ein Freizeitjahr umzuwandeln.

Die Gründe für eine Freistellung reichen nach Angaben der Landesregierung von privaten Motiven über krankheitsbedingte Ursachen bis hin zu beruflichen Interessen. So sei eine längere Reise vielfach der Grund, häufiger auch ein Burn-out, aber auch das Ziel, einen akademischen Titel zu erwerben.

 

Viele Bereiche nutzen das Sabbatjahr nicht

Abgeschlagen auf dem zweiten Platz der Auszeitliste landete die Polizei (133), gefolgt von 98 Bediensteten der Finanzverwaltung. In zahlreichen anderen Ressorts wurde das Sabbatjahr gar nicht genutzt. Richter beispielsweise oder Ingenieure und Mediziner sind üblicherweise nicht unter den Antragstellern. Und Hochschulprofessoren haben für wissenschaftliche Projekte ohnehin regelmäßig reguläre Forschungsfreisemester ohne Lehrbetrieb.

Etwa drei Viertel der Sabbatjahre (3.086) wurden 2016 den Angaben zufolge von weiblichen Beschäftigten genutzt. Fast die Hälfte aller Auszeiten fiel ab dem 55. Lebensjahr an. Aber es gab auch jüngere Betroffene, eine 22-jährige Finanzbeamtin, eine 24-jährige Polizeibeamtin und einen 26 Jahre alten Lehrer. Landesweit wurden lediglich sechs Anträge abgelehnt, fünf davon bei der Polizei.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)