Was sind die „Renner“ bei Betriebsvereinbarungen?
In welchen mitbestimmungspflichtigen Arbeitsfeldern heute Dienstvereinbarungen häufig abgeschlossen werden, lässt sich offenbar nicht ermitteln. Für Betriebsvereinbarungen gilt das aber offensichtlich nicht. In einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung über Betriebsvereinbarungen 2017 ist zu lesen, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im letzten Jahr stark an Bedeutung gewonnen haben. "Zwischen wachsender Arbeits- und Leistungsverdichtung und dem vermehrten Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsschutz kann man einen Zusammenhang vermuten“, schreiben Baumann, Maschke und Mierich, die Verfasser der Studie.
Gute Entwicklung in der Gesundheitsförderung
Zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung gibt es in etwa 55 Prozent der Betriebe eine Vereinbarung – deutlich mehr als noch im Jahr 2015, damals waren es nur 42 Prozent. Gesetzliche und tarifvertragliche Regeln zum Schutz der Gesundheit würden in den Betrieben in konkrete kollektivrechtliche Regelungen umgesetzt.
Handlungsbedarf durch digitale Arbeitswelt
Die Verfasser der Studie weisen darauf hin, dass immer mehr Unternehmen offenbar erkennen würden, aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung und Entgrenzung in der digitalisierten Arbeitswelt dringenden Handlungsbedarf zu haben. Das zeige sich auch an der stärker beachteten psychischen Belastung. Inzwischen gebe es in rund 30 Prozent der Betriebe eine Vereinbarung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. Mehr als die Hälfte dieser Vereinbarungen seien erst seit 2015 abgeschlossen worden. Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen seien das „Trendthema Nummer 1“, heißt es in der Analyse. „Vor allem Betriebsräte mit einem hohen Anteil Hochqualifizierter und einem hohen Anteil neu gewählter Mitglieder holten bei diesem Thema auf.
Hohe Nachfrage beim Thema Arbeitszeit
Am häufigsten geht es der Analyse zufolge in Betriebsvereinbarungen um das Thema Arbeitszeit. So haben beispielsweise rund 71 Prozent der untersuchten Betriebe ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten. „Soll Arbeitszeit flexibler gestaltet werden, dann sind Arbeitszeitkonten das notwendige Instrument“, heißt es in der Analyse. Hinzu kommen weitere Vereinbarungen, die sich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie etwa Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Wochenendarbeit befassen. Einerseits sollen diese Regelungen den Beschäftigten ermöglichen, selbstbestimmter über ihre Arbeitszeit zu entscheiden, gleichzeitig müssen Betriebsräte einer Entgrenzung der Arbeit entgegentreten. Nicht zuletzt müssen betriebliche Erfordernisse oft berücksichtigt werden – die meisten Betriebsvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit enthalten eine entsprechende Einschränkung.
Die Studie ist zu finden unter Helge Baumann, Manuela Maschke, Sandra Mierich: Betriebsvereinbarungen 2017: Verbreitung und Trendthemen (pdf), WSI Policy Brief Nr. 25, Mai 2018