Was bringt die neue Wahlordnung zum BetrVG?
Virtuelle Sitzungen des Wahlvorstands
- Virtuelle Sitzungen des Wahlvorstand sind erlaubt
- Der Wahlvorstand entscheidet, wie er sich trifft
- Nur nicht öffentliche Sitzungen virtuell durchführbar
- Stellen Sie als Wahlvorstand die Nichtöffentlichkeit sicher
- Aktualisieren Sie die Geschäftsordnung des Wahlvorstands
- Was zu virtuellen Sitzungen geregelt werden sollte
- Mögliche Gründe für virtuelle Sitzungen des Wahlvorstands
- Einladung zur virtuellen Sitzung
- Führen Sie eine Anwesenheitsliste
- Hybride Sitzungen
- Virtuelle Beschlussfassung des Wahlvorstands
Wählerliste
- Wählerliste darf länger berichtigt werden
- Verringerung der Anfechtungsmöglichkeiten
Fristen
- Vorverlegung des Fristendes durch den Wahlvorstand möglich
Präsenzwahl
- Keine Wahlumschläge mehr
Briefwahl: Zusendung Wahlunterlagen
- Zusendung von Briefwahlunterlagen ohne gesondertes Verlangen künftig für viele Beschäftigte
- Schriftliche Stimmabgabe: Rechtslage
- § 24 Abs. 2 WO (neu): Wer künftig die Wahlunterlagen ohne Antrag erhalten soll
- Wahlvorstand muss Kenntnis von Abwesenheit haben
- Auskunftsrecht des Wahlvorstands
Briefwahl: Auszählung
- Öffnung der Briefwahlumschläge künftig erst nach Abschluss der Stimmabgabe
Hinweispflichten Wahlvorstand
- Neue Hinweispflichten in der Wahlausschreibung
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