Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Künftig soll es in Baden-Württemberg auf Antrag möglich sein, dass Referendare und Lehramtsanwärter aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, sowie schwerbehinderte Lehramtsanwärter den Vorbereitungsdienst in Teilzeit leisten können.
Voraussetzung: Soziale Gründe
Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg teilte am 11.10.2017 mit, den regulär 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst für Referendare und Lehramtsanwärter aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, sowie für schwerbehinderte Lehramtsanwärter in Teilzeit ermöglichen zu wollen. Bereits vor Jahresfrist sollte auf Initiative des Bundesrats (Drucksache 399/16) für Rechtsreferendare unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit geschaffen werden. Wir berichteten darüber. Bisher wurde das Richtergesetz aber nicht entsprechend geändert.
Aus der Pressemitteilung des Kultusministeriums Baden-Württembergs geht weiter hervor, dass der Dienst dann im Umfang von 60 % geleistet werden könne. Er verlängere sich dadurch auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre). Aus Gründen der Unterrichtsorganisation bleibe der Umfang auch des Teilzeitvorbereitungsdienstes an den Schuljahrestakt gebunden – individuelle Teilzeitquoten seien deshalb nicht möglich.
Vorbereitungsdienst in Teilzeit soll 2018 in Kraft treten
Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den ersten Ländern, die eine Teilzeitoption für den Vorbereitungsdienst einführen. Für die Kultusministerin bedeutet die neue Regelung eine Erleichterung für angehende Lehrer bei gleichbleibender Qualität der Ausbildung. „Das Angebot des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit trägt zur Attraktivität des Lehrerberufs bei. Wenn wir von der Wirtschaft größere Flexibilität im Umgang mit Bewerbern verlangen, dann sind wir als öffentliche Hand in der Pflicht, hier mit gutem Beispiel voranzugehen“, so die Ministerin.
Mit dem Beschluss der Landesregierung wurde das Innenministerium beauftragt, die zur Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes notwendige Änderung im Beamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen angepasst werden.
Die Regelung soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten, sodass erstmals Lehramtsanwärter und Referendare zum Frühjahr 2019 davon profitieren können.