Versetzung: Checkliste Beteiligungskriterien
Versetzungen unterliegen im Regelfall der Mitbestimmung des Personalrats. Ist im Personalvertretungsgesetz nicht angegeben, dass entweder nur der „abgebende“ oder der „aufnehmende“ Personalrat zu beteiligen ist, bezieht sich die Mitbestimmung auf beide Gremien. Ein Personalrat hat bei einem solchen Personalwechsel sowohl die Interessenlagen des Betroffenen als auch die der anderen Beschäftigten und die der Dienststelle und deren Funktionsfähigkeit zu beachten. Mit dieser kostenlosen Checkliste haben Sie alle wichtigen Beteiligungskriterien im Blick.
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Beteiligungsrechte des Personalrats – Einstellung | Eingruppierung | Kündigung
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