02.08.2024

Validierung und Digitalisierung der Berufsbildung jetzt gesetzlich geregelt

Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Auf Basis dieser Gesetzesgrundlage können Menschen künftig ohne formalen Berufsabschluss die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Kompetenzen feststellen lassen. Eine weitere Folge aus dem Gesetz ist die zunehmende Digitalisierung der dualen Berufsausbildung. Als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung wurde das Berufsbildungsvalidierungs- und ‑digitalisierungsgesetz im Bundestag am 24. Juni 2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juli 2024 zwar zugestimmt, sieht aber noch Probleme darin.

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Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden

Hintergrund des neuen Gesetzes ist der Fachkräftemangel, dem damit entgegengewirkt werden soll. Arbeitnehmende können nun auch ohne formalen Abschluss ihre beruflichen Fertigkeiten feststellen und bescheinigen lassen. Damit erhöhen sich die Chancen für Menschen ohne formalen Berufsabschluss, eine angemessene Beschäftigung zu finden. Mit dem Gesetz wird ein neues Validierungsverfahren zur Anerkennung von Berufserfahrung eingeführt. Arbeitnehmende, die über keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfügen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben, erhalten damit die Möglichkeit einer Einstellung in dem jeweiligen Beruf. Wenn zudem die persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen des Mitarbeitenden vollständig vergleichbar mit dem Referenzberuf sind, erhält er oder sie Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten wie dem Bachelor Professional.

Anschluss an das Bildungssystem

Mit dem neuen Gesetz sollen Menschen, die keinen formalen Abschluss, aber Berufserfahrung und praktische Kompetenz besitzen, wieder Anschluss an das Bildungssystem erhalten. Außerdem soll durch das BVaDiG die berufliche Bildung inklusiver werden, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. Auf Anregung des Bundesrats wurde eine Altersgrenze von 25 Jahren festgelegt, da die Befürchtung besteht, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zulasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie

Weitere Maßnahmen sollen für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie in der beruflichen Bildung sorgen. Betrieben und Kammern soll vor allem durch den Abbau von Schriftformerfordernissen ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht werden. Dazu sind der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstärkte digitale Kommunikation vorgesehen. Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)