Unangekündigte Hausbesuche
Tesla steht derzeit aus verschiedenen Gründen im Fokus der Öffentlichkeit. Ein Grund ist, dass aufgrund einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Krankenmeldungen unter den Mitarbeitenden der Geschäftsführer und der Personalchef von Tesla diese persönlich zu Hause aufgesucht haben. Dies sorgte für kontroverse Diskussionen und wirft insbesondere Fragen hinsichtlich Datenschutz und Arbeitsrecht auf. Denn fraglich ist, ob der Arbeitgeber überhaupt kranke Mitarbeiter zu Hause kontrollieren darf und welche rechtlichen Grenzen dabei bestehen.
Dreimal höherer Krankenstand
Der Krankenstand bei Tesla Deutschland, einem Unternehmen mit 12.000 Beschäftigten, soll laut Angaben des Unternehmens drei Mal höher sein als der Bundesdurchschnitt, der im vergangenen Jahr bei 6,1 Tagen lag. Infolgedessen wurden 30 Beschäftigte ausgewählt, bei denen Auffälligkeiten hinsichtlich des Zeitpunkts oder der Häufigkeit der Erkrankungen festgestellt wurden. Daraufhin entschieden sich der Geschäftsführer und der Personalchef, einige dieser Mitarbeitenden zu Hause aufzusuchen, um die Echtheit der Krankmeldungen zu überprüfen.
Hausbesuche sollen Arbeitsmoral der Belegschaft stärken
Medienberichten zufolge verteidigt Werksleiter André Thierig diese Besuche und betont, dass dies keine ungewöhnliche Praxis sei. Nicht wenige Unternehmen ergriffen ähnliche Maßnahmen, um die Arbeitsmoral ihrer Belegschaft zu stärken. Die IG Metall beanstandet die Hausbesuche als eine abwegige Aktion und weist auf eine extreme Arbeitsbelastung bei Tesla hin. Die Gewerkschaft betrachtet die Maßnahme als Druck auf die kranken Mitarbeiter und fordert die Geschäftsführung auf, den Teufelskreis von Krankheit und Arbeitsüberlastung zu durchbrechen. Der Auslöser für die unangekündigten Besuche waren die überdurchschnittlich hohen Krankenstände besonders in den Sommermonaten, als sie zeitweise 15 Prozent oder mehr betrugen.
Information sei in der Betriebsversammlung erfolgt
Der Werksleiter begründete sein Vorgehen damit, dass er die Belegschaft während einer Betriebsversammlung über die Hausbesuche informiert habe und dies auf Zustimmung gestoßen sei. Zudem habe die Abwesenheit der Kollegen zu Frustration unter den Mitarbeitenden geführt. Bei den unangekündigten Hausbesuchen bei etwa 24 ausgewählten Mitarbeitenden wurde festgestellt, dass viele nicht zu Hause waren und einige sogar aggressiv reagierten. Thierig erklärte, dass diese Situation ein Zeichen dafür sei, dass das deutsche Sozialsystem möglicherweise ausgenutzt werde und dass die hohe Zahl von Krankmeldungen kein Indikator für schlechte Arbeitsbedingungen sei. Zudem meinte er, dass die Hausbesuche dazu dienten, den Dialog mit den Mitarbeitern zu suchen, um sich nach ihnen zu erkundigen. Denn persönliche Besuche hätten eine andere Wirkung als Anrufe. Auch sei der Krankenstand seit den Besuchen zurückgegangen.
Kritik der Gewerkschaft
Die Kritik der IG Metall richtet sich darauf, dass kranke Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, wenn Personal fehlt, und die Gesunden mit zusätzlicher Arbeit überlastet werden. Generell spiegelt der Konflikt um die Hausbesuche bei kranken Mitarbeitern bei Tesla nahe Berlin die Spannungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaft wider. Grundsätzlich ist es nicht legitim, wenn Arbeitgebende die Privatsphäre ihrer Mitarbeitenden verletzen, indem sie diese zu Hause aufsuchen.
Wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das zu überprüfen. Dazu zählen eine detaillierte Dokumentation des Krankenstands, die Registrierung von Fehltagen zu bestimmten Zeitpunkten sowie das Überwachen von Aktivitäten in den Social Media. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, die von einer Sperrung der Lohnfortzahlung bis hin zur Kündigung reichen können. Arbeitgebende können zudem bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit beauftragen. Eine Begründung der Zweifel muss der Arbeitgeber dabei nicht mitteilen.