Übersicht: Familienpflege und Personalratsmandat
In Deutschland waren Anfang 2018 mehr als drei Millionen Menschen pflegebedürftig. Es besteht eine steigende Tendenz. Mehr als die Hälfte von ihnen wird zu Hause von nahen Angehörigen gepflegt. Eine Beurlaubung nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (bei Beamten die entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften) kann zu personalvertretungsrechtlichen Fragen führen, insbesondere zur Auswirkung auf das Wahlrecht und das Personalratsmandat.
Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie in der kostenlosen Übersicht „Familienpflege und Personalratsmandat“.
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