Teilzeitarbeit auch für Rechtsreferendare
Nach dem Willen der Bundesländer soll es künftig möglich sein, das Referendariat in der juristischen Ausbildung in Teilzeitarbeit absolvieren zu können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrats, den die Bundesregierung am 18.01.2017 an den Bundestag weitergeleitet hat, soll es künftig möglich sein, das Referendariat in der juristischen Ausbildung in Teilzeitarbeit zu absolvieren. Aufgrund der Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes sei dies derzeit – anders als in der Lehrerausbildung – nicht möglich, stellt die Länderkammer fest. Dies führe „vielfach dazu, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht aufnehmen“. Dadurch blieben vielen Menschen Berufswege versperrt.
Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlaubt, die dort vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken und dadurch Teilzeittätigkeiten zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das angestrebte Ziel. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, da sie dadurch die „Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen“ gefährdet sieht. Sie kündigt an, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einzubringen.