Der Tätigkeitsbericht: Spiegelbild der Betriebsratsarbeit
Nirgends kann der Betriebsrat sich und seine Arbeit besser präsentieren als auf der Betriebsversammlung. Deren Herzstück ist der Tätigkeitsbericht: Darin präsentieren Sie die Bilanz Ihrer Arbeit, geben Ihre Pläne bekannt und – ganz wichtig – stellen sich den Fragen der Belegschaft.
Geschäftsführung Betriebsrat. Nach dem Motto „Das haben wir gemacht“ soll der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats die Aktivitäten des Gremiums nachvollziehbar machen. Der Inhalt des Berichts ist vom gesamten Betriebsrat zu verantworten und daher zuvor mittels eines förmlichen Beschlusses im Gremium (§ 33 BetrVG) zu verabschieden. Sie dürfen das gesamte betriebliche Geschehen aufgreifen und z. B. auch zur wirtschaftlichen Lage des Betriebs und zu Themen wie etwa der Personalentwicklung Stellung nehmen (s. Übersicht). Der Betriebsrat kann hier auch Wertungen abgeben. Es ist nicht erforderlich, den Bericht den Teilnehmern in der Versammlung schriftlich vorzulegen.
Welche Inhalte können im Tätigkeitsbericht des Betriebsrats stehen?
Der Betriebsrat darf das gesamte betriebliche Geschehen aufgreifen und z.B. auch zur wirtschaftlichen Lage des Betriebs und Themen wie etwa der Personalentwicklung Stellung nehmen. Der Betriebsrat kann hier auch Wertungen abgeben. Es ist nicht erforderlich, den Bericht den Teilnehmern in der Versammlung schriftlich vorzulegen. Welche Themen waren für den Betriebsrat die wichtigsten seit der letzten Betriebsversammlung? Grundsätzlich sollten diese Punkte im Tätigkeitsbericht behandelt werden:
Hinweis: Nicht zu viel Wissen voraussetzen
Setzen Sie bei der Belegschaft nicht zu viele Kenntnisse über Zusammenhänge, Personen, unternehmerische Entscheidungen, rechtliche Möglichkeiten etc. voraus.
Soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
- Welche sozialen Angelegenheiten der Mitbestimmung (s. § 87 BetrVG) wurden vom Betriebsrat behandelt (z.B. neue Arbeitszeitregelungen zu Kurzarbeit oder Überstunden, Änderungen beim Entgeltsystem, Urlaubsplanung, neue Betriebsvereinbarungen etc.)?
- Welche personellen Angelegenheiten standen auf dem Programm des Betriebsrats (z.B. neue Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprogramme, Versetzungen, Kündigungen etc.)? Achtung: Hier muss besonders streng auf den Datenschutz geachtet werden: Solche Informationen dürfen generalisiert und anonymisiert herausgegeben werden, aber nicht so, dass einzelne Beschäftigte daraus zu erkennen sind.
- Was gibt es bei den wirtschaftlichen Angelegenheiten zu vermelden (z.B. Gab es Betriebsänderungen, Sozialpläne etc.)? Wie war/ist die wirtschaftliche Situation des Betriebs generell und was heißt das für die Betriebsratsarbeit?
- Was ist mit den Anträgen und Stellungnahmen von Arbeitnehmern geschehen, die auf der letzten Betriebsversammlung besprochen wurden? Gibt es schon konkrete Ergebnisse/Erfolge? Was sind die Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Wie geht es weiter?
- Welche Hinweise, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden (auch anonym) von generellem Interesse wurden vom Betriebsrat mit welchem Resultat bearbeitet (z.B. Mobbingfälle, Konflikte mit Vorgesetzten, unzureichende Arbeitsbedingungen, Urlaubsstreitigkeiten, Lohn- und Gehaltsregelungen, Nichteinhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, Ungleichbehandlungen von Frauen/Männern oder ausländischen Arbeitnehmern etc.)?
- Welche bedeutsamen Verhandlungen gab es mit dem Arbeitgeber und wie verliefen diese?
- Wie gestaltete sich die Tätigkeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Betriebsrats (z.B. Betriebsausschuss, Personalausschuss etc.)?
- Wie verlief die Zusammenarbeit mit anderen Gremien (Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gesamtbetriebsrat etc.)?
Praxistipp: Fazit und Ausblick auf die weitere Arbeit
Am Ende sollte der Betriebsrat das Wesentliche zusammenfassen und einen kurzen Überblick über seine Arbeitsplanung und Vorstellung für das nächste Vierteljahr geben.
Die tägliche Arbeit des Betriebsrats liefert in der Regel genügend Material für einen abwechslungsreichen Bericht. Der Betriebsrat kann und sollte sich die Vorbereitung des Tätigkeitsberichts erleichtern, indem er vorab regelmäßig wesentliche Dinge vormerkt und entsprechende Unterlagen und Materialien sammelt (z.B. Mappe/Ordner/Datei „nächste Betriebsversammlung“).
Klar formulieren – gut verstanden werden
Der Tätigkeitsbericht wird mündlich vorgetragen. In den meisten Fällen muss er aber vorher schriftlich ausgearbeitet werden – so viele Details und Infos kann man ja nicht im Kopf haben. Achten Sie beim Verfassen darauf, dass Sie nur dann von der Belegschaft verstanden werden, wenn Sie kein „Fachchinesisch“ sprechen:
- Vermeiden Sie die Nennung von Gesetzen und Paragrafen. Verwenden Sie nach Möglichkeit keine Abkürzungen.
- Nehmen Sie die Mitarbeiter mit: Wichtige betriebliche Zusammenhänge – die Sie aus der täglichen Arbeit natürlich kennen – sollten kurz erklärt sowie die Namen und Funktionen verantwortlicher Personen benannt werden.
- Formulieren Sie treffend: Drücken Sie sich nicht zu weitschweifig aus, bleiben Sie beim Thema. Schreiben Sie kurz und prägnant. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und heben Sie dieses hervor. Verwenden Sie keine Füllwörter (also, eigentlich, sozusagen etc.). Sie sind überflüssig und stören nur.
- Formulieren Sie griffig und anschaulich. Einer Rede können die Zuhörer besser folgen, wenn es nicht nur um Abstraktes oder Theoretisches geht. Verwenden Sie deshalb Beispiele. Schildern Sie kurz Fälle, die zum Thema passen. Benutzen Sie Vergleiche, die an Bekanntes anknüpfen.
Praxistipp: Klar gliedern
Die Themen, über die der Betriebsrat berichtet, sind in der Regel immer komplex und kompliziert. Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Tätigkeitsbericht klar gegliedert und klar formuliert ist. Die thematische Unterteilung hat neben der Übersichtlichkeit auch den Vorteil der Arbeitsentlastung: So können unterschiedliche Gremiumsmitglieder einzelne Teile bearbeiten und das Werk später zusammensetzen.
Setzen Sie Medien ein!
Wir alle kennen die Tücken einer Betriebsversammlung: Viele Arbeitnehmer sind gar nicht erst gekommen, der Betriebsratsvorsitzende und der Geschäftsführer lesen ab von ihren endlosen Blättern. Wenn sie endlich fertig sind, ist jeder der Anwesenden viel zu erschöpft, um noch Fragen zu stellen oder groß zu diskutieren: Man möchte nur noch gehen. Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann ändern Sie es doch!
Sehr hilfreich für eine gute Gestaltung der Betriebsversammlungen ist der Einsatz von Medien zum Beispiel mit Beamern, um die Vorträge optisch, z.B. mit Grafiken, zu unterstützen. So kann der Bericht des Betriebsrats z.B. als Folienvortrag gestaltet werden. Das unterstützt die Zuhörer beim Aufnehmen der Informationen und Verfolgen des Vortrags. Es ist eine alte Erkenntnis, dass der Mensch Informationen, die er nicht nur hört, sondern auch mit dem Auge aufnimmt besser behält.
Sofort diskutieren!
Jede Betriebsversammlung lebt von engagierten Teilnehmern und lebhaften Diskussionsbeiträgen. Mit abwechslungsreichen Vorträgen und Vortragsformen können Sie schon viel dazu beitragen, dass die Lust am Austausch nicht einschläft. Aber die Arbeitnehmer müssen auch Gelegenheit dazu bekommen. Deshalb ist es ratsam, hinter den wichtigsten Tätigkeitsblöcken Raum für Diskussionen einzuplanen (die allerdings zeitlich begrenzt und gut strukturiert sein müssen).
Auch im unmittelbaren Anschluss an den Tätigkeitsbericht sollte ein Austausch möglich sein, damit die Informationen und Positionen von der Belegschaft sofort einer Aussprache unterzogen werden können.