Strategietipps: Datenschutz unter den Aspekten der EU-DSGVO bzw. des BDSG 2018
Ab dem 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten. Die Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sollen jedem Einzelnen gewährleisten, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten geschützt werden. Das Ziel ist hierbei der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie zum freien Verkehr dieser Daten (Artikel 1 EU-DSGVO).
In diesem Zusammenhang können Interessenkollisionen zwischen den Aufgaben der Dienststelle und dem Recht der Beschäftigten kommen. Hierbei hat der Personalrat vor allem die Aufgabe, dass auch den Interessen der Beschäftigten ausreichend Rechnung getragen wird.
In diesem Download finden Sie die Antwort auf wichtige Fragen:
- Gibt es für Sie als Personalrat ein Mitbestimmungsrecht?
- Auf welche technischen und organisatorischen Aspekte des Datenschutzes sollten Sie als Personalrat achten?
- Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Automation von personenbezogenen Daten?
- Was muss in der Übergangszeit zur EU-DSGVO besonders beachtet werden?
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