15.01.2016

Sprachkenntnisse: Sie als Betriebsrat achten auf Gleichbehandlung von Bewerbern

Unsere Welt wächst zusammen und verzahnt sich zusehends – das wirkt sich auch auf das Berufsleben aus: Viele Jobs sind heute ohne Fremdsprachenkenntnisse kaum noch denkbar. Doch Unternehmen können bei der Besetzung freier Stellen nicht schalten und walten, wie sie wollen.

Sprachkenntnisse

Arbeitsrecht. Die Arbeitsgerichte haben sich in jüngerer Zeit mehrfach mit der Frage befassen müssen, ob es diskriminierend ist, wenn ein Arbeitgeber von seinen Angestellten ein bestimmtes sprachliches Niveau im Umgang mit der deutschen Sprache oder Fremdsprachen verlangt. Es ist durchaus möglich, dass dabei gegen das Verbot verstoßen wird, Mitarbeiter wegen ihrer ethnischen Herkunft zu diskriminieren. Es geht um die korrekte Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach § 1 AGG ist es Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

„Deutsch als Muttersprache“ benachteiligt Ausländer

In einem kürzlich vom LAG Hessen entschiedenen Fall (LAG Hessen, Urteil vom 15.06.2015, Az.: 16 Sa 1619/15) ging es um Folgendes: Ein Mann bewarb sich auf eine Stellenanzeige mit dem Inhalt „Deutsch als Muttersprache“. Er war allerdings russischstämmig, sprach jedoch fließend Deutsch und wäre damit objektiv für die Stelle geeignet gewesen. Der Arbeitgeber lehnte seine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ab. Der Mann sah sich ethnisch diskriminiert. Das Gericht gab dem erfolglosen Bewerber Recht: Mit der Stellenausschreibung hat der Arbeitgeber den Kläger offenkundig aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt. Denn trotz sehr guter Deutschkenntnisse reagierte der Betrieb nicht einmal auf die Bewerbung.

Hinweis

Hinter den juristischen Problemen stehen letztlich zwei der großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft: die Integration von Migranten in die Arbeitswelt und der Übergang in die sogenannte Wissensgesellschaft, in der Sprache eine immer wichtigere Bedeutung spielt.

Es kommt nicht auf die Herkunft an

Das Erfordernis „Deutsch als Muttersprache“ benachteiligt Menschen nichtdeutscher Herkunft stark und ist nur in Ausnahmefällen wirklich notwendig. In der Regel dürften selbst in Berufen, in denen die Kommunikation von entscheidender Bedeutung ist, „hervorragende“ Deutschkenntnisse ausreichen. Und auch „sehr gute“  Deutschkenntnisse darf der Arbeitgeber nur verlangen, wenn es notwendig ist. Beide Sprachniveaus sind unabhängig von der Herkunft. Auch Migranten müssen die Chance haben, sich in die Arbeitswelt und damit die deutsche Gesellschaft integrieren zu können.

„Sehr gute Englischkenntnisse“ zulässig

Im Umkehrschluss könnte das theoretisch bedeuten, dass sich manche deutsche Bewerber im Sinne des AGG benachteiligt fühlen, wenn Fremdsprachenkenntnisse – insbesondere in Englisch – verlangt werden. Wie viele Stellenanzeigen setzen sehr gutes Englisch in Wort und Schrift voraus. Doch so weit gehen die Arbeitsgerichte nun auch nicht: Die Wirtschaftswelt ist nun einmal international und englischsprachig geworden. Daran dürfen sich die Unternehmen bei ihren Einstellungsvoraussetzungen orientieren. Deshalb sind hohe Englischanforderungen gerechtfertigt (so auch das LAG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015, Az.: 5 Sa 79/14).

Deutschkurs ist zumutbar

Aber natürlich gibt es auch Situationen, in denen die Deutschkenntnisse der Bewerber bzw. Arbeitnehmer unzureichend sind. Hier darf der Arbeitgeber handeln. Er kann das Absolvieren eines Sprachkurses verlangen, wenn die Arbeitsaufgabe die Beherrschung der deutschen (oder einer fremden) Sprache verlangt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 22.06.2011, Az.: 8 AZR 48/10). Dort ging es um eine Arbeitnehmerin kroatischer Herkunft, die von ihrem Arbeitgeber mehrfach aufgefordert wurde, einen Deutschkurs zu besuchen. Ihre mangelnden Deutschkenntnisse, so der Arbeitgeber, erschwerten die Kommunikation mit Kunden und Kollegen.

Praxistipp

Sollten in Ihrem Betrieb viele ausländische Beschäftigte mit mangelnden Deutschkenntnissen tätig sein, ist es ratsam, spezielle Deutschkurse anzubieten.

Autor*in: Silke Rohde (Silke Rohde ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin von "Betriebsrat kompakt".)