Sonderausgabe Abfindungen von Betriebsrat KOMPAKT
So holen Sie mehr für Ihre Kollegen heraus
In der Regel hat der Betriebsrat bei Abfindungen keine Mitbestimmungsrechte. Doch das heißt nicht, dass es hier für das Gremium nichts zu tun gibt: Denn der Kollege benötigt Ihre Unterstützung und eventuell auch eine Erstberatung, bevor ein Anwalt übernimmt.
- Die Rolle des Betriebsrats: beraten und unterstützen
- Aufgepasst bei der Abfindungshöhe
- Abfindungen können mehrere Grundlagen haben
- Klageverzicht nach § 1a KSchG: Das ist dabei wichtig
- Abfindung während des Gerichtsprozesses möglich
- Zulässig: Mehr Geld für Schnellentscheider
- So vermeiden Kollegen Ruhe- und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Wie die Abfindung versteuert werden muss
In der Sonderausgabe finden Sie als Betriebsrat die wichtigsten rechtlichen Infos und Praxistipps, wie Sie Kollegen zum Thema Abfindungen gut beraten und Fallstricke vermeiden.
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