13.06.2018

So schließen Sie eine Betriebsvereinbarung zur Urlaubsansparung ab

Viele Beschäftigte haben private Pläne, die sich mit einem einzigen Jahresurlaub nicht verwirklichen lassen: Eine lange Reise, mehr Zeit für die Familie, der Umbau eines Hauses etc. In diesen Fällen wäre es daher sehr hilfreich, wenn man sich seinen Urlaub über mehrere Jahre „ansparen“ könnte, um sich dann einmal eine längere Auszeit zu gönnen, oder?

Betriebsrat Urlaub ansparen

Mitbestimmung. Mithilfe einer Betriebsvereinbarung kann der Traum von der längeren beruflichen Auszeit leichter in die Tat umgesetzt werden. Die Lösung liegt – kurz gesagt – darin, dass zwar der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG; 24 Werktage) nicht so ohne Weiteres in Folgejahre übertragen werden kann, aber das gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub überschreitende Urlaubstage. Diese können grundsätzlich, wenn es entsprechende arbeitsvertragliche, oder kollektive Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) gibt, auch sehr großzügig in Folgejahre übertragen werden, sodass es – das Bestehen entsprechender Vereinbarungen vorausgesetzt – möglich ist, diese Urlaubstage über längere Zeiträume „anzusparen“, ähnlich wie auf einem Arbeitszeitkonto. Die hier vorgestellte Lösung (s. auch die Muster-Betriebsvereinbarung auf S. 11 dieser Ausgabe) eignet sich also nur, wenn die Arbeitnehmer einen individuellen Urlaubsanspruch  haben, der den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage) überschreitet. Einen solchen zusätzlichen Anspruch kann der Betriebsrat z. B. auch in einer Betriebsvereinbarung regeln.

Übersicht: Vorgehensweise des Betriebsrats bei Urlaubsansparung 

To-dos Bemerkungen
1. Bestehen bereits nähere tarifliche Regelungen, die eine Regelung durch eine Betriebsvereinbarung ausschließen (Tarifvorrang)? Siehe § 87 Abs.1 BetrVG.
2. Gab oder gibt es Konflikte im Zusammenhang mit der Übertragung von Urlaub auf Folgejahre? Das wäre ein guter Aufhänger, um in die Gespräche über eine solche Betriebsvereinbarung einzusteigen.
3. Erstellen Sie einen Verhandlungsentwurf einer Betriebsvereinbarung. Sie können sich dazu an der hier vorgestellten Musterbetriebsvereinbarung orientieren.

Überarbeiten Sie sie nach Ihren konkreten betrieblichen Bedürfnissen. Lassen Sie dabei ggf. die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung einfließen.

Achten Sie darauf, dass Sie in den Verhandlungsentwurf auch etwas „Verhandlungsmasse“ schreiben, also Regelungen, auf die Sie notfalls auch verzichten können.

4. Erwägen Sie, ob Sie die Bereitschaft des Arbeitgebers zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung dadurch fördern können, dass sie ihm ein Koppelungsgeschäft vorschlagen.  

 

Warum auch der Arbeitgeber profitiert

Aus Arbeitgebersicht ist eine solche Betriebsvereinbarung zur Urlaubsansparung eine durchaus positive Sache. Ist in einem Jahr mal besonders viel zu tun, können die Arbeitnehmer in diesem Jahr weniger Urlaub in Anspruch nehmen und somit mehr dem Betrieb zur Verfügung stehen, ohne dass sie Gefahr laufen, dass ihre Urlaubsansprüche im Folgejahr ersatzlos verfallen. Somit können Bedarfsspitzen beim Arbeitskräftebedarf leichter abgedeckt werden, etwa wenn in einem Jahr einmal ein Großauftrag abgewickelt werden muss etc.

Hinweis: Kommentierte Muster-Betriebsvereinbarung

Dieser Beitrag von Marc Hessling und Silke Rohde stammt in Auszügen aus dem Werk „Kommentierte Betriebsvereinbarungen“, das Sie 14 Tage kostenlos testen können unter

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Autor*innen: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.), Marc Hessling (Herausgeber der Fachinformation Kommentierte Betriebsvereinbarungen – Ihr Rüstzeug als Betriebsrat)