05.05.2016

Arbeitsunfall: Sie als Betriebsrat helfen traumatisierten Beteiligten

Ein Arbeitsunfall ist zunächst für den Betroffenen schlimm genug. Doch in vielen Fällen leidet nicht nur er alleine – auch Kollegen, die den Unfall beobachtet haben und etwaige weitere Beteiligte sind betroffen. Sie können durch das Ereignis traumatisiert sein und brauchen die Unterstützung des Arbeitgebers und des Betriebsrats.

Arbeitsunfall

Nicht immer sind allein körperliche Verletzungen die Folgen von schweren Unfällen oder anderen traumatischen Ereignissen. So unterschiedlich wie die Arbeitsplätze in den einzelnen Branchen sind auch die Risiken der Beschäftigten, mit traumatischen Ereignissen in Berührung zu kommen. So können traumatische Ereignisse viele treffen: den U-Bahn-Fahrer, der einen Selbstmörder überrollt, die Kassiererin, die überfallen wird, den Bauarbeiter, dessen Kollege vom Gerüst stürzt, Ersthelfer und nicht zuletzt Sicherheitsverantwortliche, die den Unfallort besuchen.

Sorgen Sie für den Ernstfall vor

Oft machen sich Arbeitgeber und Betriebsrat erst darüber Gedanken, wie die Beteiligten das Geschehene verarbeiten, wenn es bereits zu einem folgenschweren Unfall gekommen ist. Deutlich ratsamer ist es, sich über solche Fragen rechtzeitig Gedanken zu machen und im Ernstfall ein entsprechendes Konzept sofort anwenden zu können. Betriebsräten ist es daher zu empfehlen, sich mit diesem Thema vertraut zu machen und die Verantwortlichen entsprechend zu sensibilisieren. Denn jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, den Schutzbedürfnissen seiner Mitarbeiter nachzukommen. Eine gute Vorbereitung für den Fall der Fälle ist deshalb wichtig. Dies gelingt in drei Schritten:

  1. Analysieren Sie die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.
  2. Planen Sie Maßnahmen von der Prävention bis hin zur Wiedereingliederung und führen Sie diese durch – immer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
  3. Prüfen Sie die Effektivität der Maßnahmen.

Hinweis

Ohne Behandlung können psychische Probleme bis hin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auftreten, die nur schwer in den Griff zu bekommen sind und viel Leid verursachen.

Bilden Sie einen Arbeitskreis

Zumindest in etwas größeren Betrieben ist es ratsam, einen Arbeitskreis zur Planung und Durchführung von Maßnahmen zu bilden. Darin können Arbeitsschutzakteure wie die Sifa oder Betriebsärzte gemeinsam mit Vertretern des Betriebsrats und des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten zusammenarbeiten. Dieses Team kann feststellen, welche personellen Ressourcen bereitstehen, um die geforderten Aufgaben zu erfüllen. Es ist unter Umständen hilfreich, externe Fachleute hinzuziehen.

Praxistipp

Unterstützung und nützliche Infos finden Sie auch bei Kriseninterventionsteams, der Notfallseelsorge, den Berufsgenossenschaften oder örtlichen Netzwerken.

Autor*in: Silke Rohde (Silke Rohde ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin von "Betriebsrat kompakt".)