21.03.2018

Schwierige Änderungen wegen Arbeitszeitgesetz

Bei einer neuen Schichtenregelung für das Pflegepersonal war der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der Uniklinik Düsseldorf (UKD) nicht erfolgreich. Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag zurück. Die Klinikleitung muss nicht zum alten Modell für Pfleger und Schwestern zurückkehren. Die Begründung des Gerichts: Mit der neuen Regelung werde erstmals seit Jahren wieder das Arbeitszeitgesetz besser eingehalten.

Arbeitszeitgesetz

Personalrat nicht einverstanden

Der Personalrat war mit der Änderung der Arbeitszeitregelung für die Pfleger und Schwestern am Uniklinikum Düsseldorf nicht einverstanden. Es ging um die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit um knapp 30 Minuten, für die im Gegenzug fünf statt 4,75 Tage pro Woche gearbeitet werden soll. Als Folge würden zwölf Ausgleichstage für die Mitarbeiter wegfallen. Die Mitarbeiter befürchteten, dass mit den verkürzten Schichtzeiten keine ausreichenden Übergaben mehr möglich seien. Zudem hätten sie die zwölf zusätzlichen freien Tage bisher für die Übergänge zwischen Nacht- und Tagschichten genutzt. Der Streit führte schließlich vor das Verwaltungsgericht.

Klärung vor dem Verwaltungsgericht

Nun erklärte das Gericht, das frühere Modell einer 4,75-Tage-Woche habe quasi zwangsläufig zu dauerhaften Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz geführt, weil Pfleger und Schwestern in jeder Schicht länger arbeiten mussten und zu wenige Pausen hatten. Mit der zum Jahreswechsel eingeführten neuen Regelung blieben jetzt für die Mitarbeiter zwar weniger Sonntage dienstfrei. Erstmals seit Jahren werde das Arbeitszeitgesetz aber besser eingehalten. Daher könne der Personalrat nicht verlangen, dass die Regelung zurückgesetzt wird, nur weil sich das Gremium in seinen Mitwirkungsrechten verletzt sieht.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)