20.04.2017

Sachgrundlose Befristung weiterhin möglich

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags lehnte entsprechende Anträge zweier Bundestagsfraktionen mehrheitlich ab.

Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags lehnte Anträge auf Abschaffung der sachgrundlosen Befristung mehrheitlich ab.

Keine planbare Zukunft für junge Menschen?

Zwei Bundestagsfraktionen hatten in ihren Anträgen gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen, und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft.

Opposition: Genügend Befristungsmöglichkeiten

„Sachgrundlose Befristungen gehören in die Reihe prekärer Arbeitsverhältnisse“, betonte die Fraktion Die Linke.

„Es ist schlicht nicht nötig, weil es genügend Gründe für Befristungsmöglichkeiten gibt“, verteidigten die Grünen das Anliegen.

Uneinigkeit bei Koalitionsfraktionen

Uneinigkeit herrschte bei den Koalitionsfraktionen. Während die SPD klar bekundete, für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein, aus Rücksicht auf den Koalitionsvertrag aber nicht für die Oppositionsanträge stimmte, verteidigte die CDU/CSU-Fraktion diese Befristungsmöglichkeit: „Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können“, hieß es von der Union.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)