14.09.2023

Sabbatical – Vorteile für beide Seiten

Gerade wenn Beschäftigte bereits lange in einem Unternehmen oder einer Institution arbeiten, ist es gefragt: das Sabbatical. Denn mit dem Sabbatjahr, wie es auch heißt, können Arbeitnehmende für eine gewisse Zeit ihren Urlaub verlängern. Das heißt, sie können eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um einen langgehegten Wunsch zu erfüllen. Viele nutzen ein Sabbatical für eine Reise, ein Publikationsprojekt oder die Hausrenovierung. Aber auch für Arbeitgebende kann die zeitweise Freistellung von Beschäftigten Vorteile bringen. Während im öffentlichen Dienst Beamte und Angestellte Anspruch auf ein Sabbatical haben, gilt dies nicht unbedingt in der Privatwirtschaft. Aber auch dort wird die Möglichkeit immer öfter beansprucht.

Definition von Sabbatical

In einem Sabbatical wird ein Arbeitnehmender für eine längere, meist mehrmonatige, aber befristete Zeit von der Arbeitspflicht freigestellt. Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit fortgezahlt, allerdings in reduziertem Umfang, so wie es entweder vor oder nach dem Sabbatical erwirtschaftet wurde. Im Prinzip spart der oder die Beschäftigte Arbeitszeit an, die dann für die Freistellung verwendet wird.

Vorteile für Arbeitgebende

Die Möglichkeit, Arbeitnehmende für eine gewisse Zeit freizustellen, kann gerade in weniger arbeitsintensiven Phasen von Vorteil sein. In der Industrie wird hier häufig auf Kurzarbeit zurückgegriffen. Arbeitgebende können so Mitarbeiter halten, die sonst entlassen werden würden. Die Mitarbeitenden selbst – gerade auch wenn sie bereits lange Jahre im Dienstverhältnis stehen – gewinnen einmal Abstand und sammeln ganz neue Erfahrungen, die sie wiederum für die Arbeit motivieren.

Vertragliche Sabbatical-Regelung

Bei der vertraglichen Regelung eines Sabbatjahrs sollten bestimmte Punkte berücksichtigt sein. Wichtig ist zum einen die Durchführung der Arbeitszeitansparung. Auch die gewünschte und vom Arbeitgeber akzeptierte Dauer des Sabbaticals muss abgesteckt werden. Zudem sollten die Regelungen zu Vergütung, eventuelle Versicherungen und betriebliche Altersversorgung sowie andere Sonderleistungen des Arbeitgebers bedacht werden. Aus Arbeitnehmersicht ist es nicht unbedeutend, die Aufgaben und Position des Arbeitnehmenden nach seiner Rückkehr genau zu definieren. Manche Unternehmen oder Dienststellen verfügen über kollektivrechtliche Vereinbarungen, wie beispielweise über eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, die die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sabbaticals vorsehen.

Verschiedene Sabbatical-Modelle

Ein Sabbatical kann auf unterschiedlichen Arten durchgeführt werden. Man unterscheidet im Wesentlichen drei verschiedene Modelle. Beim sogenannten Langzeitkonto spart der oder die Betroffene Arbeitszeitguthaben auf ein Wertegutkonto für eine längere bezahlte und sozialversicherte Freistellung an. Im Teilzeitmodell handelt es sich um eine Umwandlung in eine zeitlich befristete Teilzeitbeschäftigung (Brückenteilzeit) bei gleichzeitiger Arbeit über die vereinbarten Stunden hinaus. Und dann gibt es noch die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubs.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)