Regelungsabrede: Mitbestimmung bei Pandemie
Auch Betriebsratsmitglieder können erkranken bzw. müssen sich eventuell als Kontaktpersonen selbst isolieren. Dann kann schnell der Fall der fehlenden Beschlussfähigkeit eintreten. Um zu verhindern, dass in einer solchen Situation Entscheidungen des Arbeitgebers ohne die Einbindung des Betriebsrats getroffen werden, ist der Abschluss einer Regelungsabrede sinnvoll. Diese kann vorsehen, dass in dem Zeitraum der mangelnden Beschlussfähigkeit keine personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen oder Kündigungen durchgeführt werden.
Auch Zugriffsmöglichkeiten auf Laufwerke, VPN-Verbindungen und Ähnliches für erkrankte Arbeitnehmervertreter können Gegenstand der Übereinkunft sein.
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