Freigestellte Betriebsräte müssen sich abmelden
Für „normale“ Betriebsratsmitglieder gilt sie schon länger – jetzt hat sie das BAG auch auf freigestellte Betriebsräte ausgedehnt: Die Rede ist von der An- und Abmeldepflicht im Falle extern zu erledigender Betriebsratsaufgaben. BAG, Beschluss vom 24.02.2016, Az.: 7 ABR 20/14 mehr