Massenentlassung: Betriebsrat „heilt“ Unterrichtungsfehler
Eine der zentralen Aufgaben des Betriebsrats besteht darin, für den Erhalt der Arbeitsplätze im Betrieb zu kämpfen. Das gilt insbesondere im Vorfeld einer angekündigten Massenentlassung. Unterlaufen dem Arbeitgeber im obligatorischen Beteiligungsverfahren Fehler, können diese nach Meinung des BAG geheilt werden. BAG, Urteil vom 09.06.2016, ... mehr