NRW: Einstellungsaltersgrenze für Beamte nicht verfassungswidrig
Seit Januar 2016 kann im Land Nordrhein-Westfalen ein Bewerber grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres zum Beamten ernannt werden. Hiergegen haben sich angestellte Lehrer gewendet und im Sommer 2016 einen Antrag auf Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens bei der EU-Kommission gestellt. Inzwischen entschied das ... mehr