BAG: Tarifvertrag darf 6-jährige Kettenbefristung vorsehen
Befristete Arbeitsverträge, vor allem solche ohne Sachgrund, spielen in der Privatwirtschaft eine große Rolle. Bei Neueinstellungen müssen Arbeitgeber eine Befristung nicht begründen – zumindest in den ersten zwei Jahren. Existiert ein Tarifvertrag, darf dieser laut BAG die Befristung auf bis zu sechs Jahre ausdehnen. mehr