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Gelber Schein ab dem 1. Tag? Nur mit Okay des Betriebsrats!
Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig krank ist, muss dem Arbeitgeber am vierten Fehltag eine AU-Bescheinigung vorlegen. So steht es im Gesetz. Der Arbeitgeber kann aber die Vorlage des gelben Scheins bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen – laut BAG allerdings nur, sofern der Betriebsrat damit einverstanden ist. BAG, Beschluss vom ... mehr