![DRK-Schwestern behalten Sonderstatus gegen die eigentliche Linie des neuen AÜG AÜG DRK-Schwestern](https://www.weka.de/wp-content/uploads/2017/03/DRK-e1489491761870-150x150.jpg)
DRK-Schwestern behalten Sonderstatus gegen die eigentliche Linie des neuen AÜG
Werden DRK-Schwestern in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden ... mehr