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Tatort Arbeitsplatz: Anfangsverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Um eine Straftat aufzudecken, erlaubt es der Gesetzgeber ausnahmsweise, personenbezogene Daten von Beschäftigten – zum Beispiel mithilfe einer Videokamera – zu erheben. Dafür genügt nach Ansicht des BAG ein über Mutmaßungen und vage Anhaltspunkte hinausgehender Anfangsverdacht aus. BAG, Urteil vom 20.10.2016, Az.: 2 AZR 395/15 mehr