EU-Arbeitszeitrahmen überschritten: Ausgleich von Mehrarbeit
Erklären sich Feuerwehrbeamte freiwillig bereit, über die europarechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können sie als Beamte von ihrem Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Ist dies nicht möglich, kann bei rechtzeitiger Antragstellung ein Ausgleich in Form einer Entschädigung verlangt ... mehr