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Überstundenzuschlag bei ungeplanten Überstunden auch bei teilzeitbeschäftigten Gesundheits- und Krankenpflegern
Gesundheits- und Krankenpfleger im öffentlichen Dienst haben im Wechselschichtdienst bei ungeplanten Überstunden einen Anspruch auf Überstundenzuschlag. Nur bei im Schichtplan enthaltenen Überstunden ist dagegen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Krankenhäuser – ein Freizeitausgleich vorgesehen. Das gelte auch für ... mehr