
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten durch Frauen ist verfassungsgemäß
Die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten verstößt jedenfalls derzeit nicht gegen Verfassungsrecht, weil sie durch das Gleichberechtigungsgebot legitimiert ist. Das entschied das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 10. Oktober 2017. mehr