Unbillige Weisungen müssen nicht mehr befolgt werden
Arbeitnehmer müssen einer „unbilligen Weisung“ ihres Arbeitgebers demnächst wohl nicht mehr Folge leisten, denn der Fünfte Senat des BAG hat den Weg für eine entsprechende Änderung der Rechtsprechung freigemacht. Das ergibt sich aus einer Pressemitteilung des BAG vom 19.9.2017. Bislang hatte sich der Arbeitnehmer bis zu einem ... mehr