Schulungsanspruch für Personalvertretungen
Personalräte haben ebenso wie andere Kollegen und Kolleginnen einen Anspruch auf Weiterbildung. Nehmen sie an für die Personalratsarbeit erforderlichen oder relevanten Schulungen teil, so muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Eine aktuelle Entscheidung des BAG zum Betriebsverfassungsgesetz ist auf die Personalratsarbeit übertragbar. ... mehr