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Treuepflicht: Ein Beamter muss die Ordnung des Grundgesetzes einhalten
Ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sog. Hitlergruß zeigt, kann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.11.2017 – Az. 2 C 25.17 – entschieden. mehr