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Begrenzte Dienstfähigkeit: Bei der Herabsetzung der Arbeitszeit hat der Personalrat mitzuwirken
Die Dienststelle verletzt das Mitwirkungsrecht des Personalrats, wenn sie bei einem Beamten die wöchentliche Arbeitszeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit herabsetzt, ohne das Beteiligungsverfahren einzuleiten. In dem zugrunde liegenden Personalvertretungsgesetz für Brandenburg liege eine planwidrige Regelungslücke vor, die im Wege der Analogie ... mehr