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Urlaubsanspruch erlischt nicht wegen versäumter Antragstellung
In einer Pressemitteilung vom 06.11.2018 (165/2018) gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung bekannt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verfallen darf, weil der Beschäftigte keinen Urlaub beantragt hat. Falls aber der Arbeitgeber/Dienstherr nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer/Beamte aus ... mehr