Aus für Leiharbeiter ist keine Betriebsänderung
Leiharbeiter werden mittlerweile bei einer Vielzahl von Schwellenwerten wie Stammkräfte berücksichtigt, z. B. wenn es um die Größe des Betriebsrats oder die Anzahl der Freistellungen geht. Keine Rolle spielen Leiharbeiter hingegen bei Betriebsänderungen, weil sie nicht zur Belegschaft im Sinne von § 111 BetrVG zählen. mehr