Freizeitausgleich: Betriebsräte müssen keine Freizeit opfern
Für Betriebsratsmitglieder gilt, dass die Erledigung von Betriebsratsarbeit gegenüber der Erfüllung von Arbeitsaufgaben Priorität genießt. Seine Freizeit muss dabei kein Betriebsratsmitglied opfern. Wer dennoch einmal außerhalb seiner Arbeitszeit für den Betriebsrat tätig sein muss, hat Anspruch auf Freizeitausgleich. mehr