
Betriebsvereinbarungen sind Sache des Betriebsrats
Die Betriebsparteien können die Geltung einer Betriebsvereinbarung nicht davon abhängig machen, dass ihr der Großteil der Belegschaft zustimmt. Schließlich wirkten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend, so das BAG. mehr