Keine Haftung: BAG konkretisiert Hinweispflichten des Arbeitgebers
Für fehlerhafte Hinweise, die einen finanziellen Schaden bei Beschäftigten bewirken, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich, auch wenn es sich um eine freiwillige Auskunft gehandelt hat. Unlängst hat das BAG eine Schadenersatzpflicht aufgrund einer vermeintlich unterlassenen Aufklärung abgelehnt. mehr