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BAG begrenzt Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
Das BAG ist von seiner Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich des Verfahrens der Gefährdungsbeurteilung abgerückt. Es erachtet nunmehr die Festlegung der zugrunde zu legenden Arbeitsbedingungen und zu untersuchenden Gefährdungen nicht mehr als Bestandteil einer (mitbestimmten) Gefährdungsbeurteilung. mehr